Regierungschef missfällt der Emanzipations-Frühling des Landtags

"Die Beantwortung von Interpellationen bedeutet Arbeit und kann die Regierung herausfordern, insbesondere dann, wenn die Regierung ihr Süppchen lieber im Verborgenen kochen würde", Johannes Kaiser, parteifreier Abgeordneter

 

In der Mai-Landtagssitzung 2017 hat der Landtag den Beschluss gefasst, die Geschäftsordnung des Landtags (GOLT) einer Teilrevision zu unterziehen und im Lichte der in den letzten Legislatur festgestellten offensichtlichen Mängel und Unstimmigkeiten durch eine einzusetzende Landtagskommission – die sogenannte Besondere Landtagskommission (BLK) – zu überprüfen und zu überarbeiten. Es wurde dabei auch die Zielsetzung integriert, den Landtag als Institution der Volksvertretung und als Souverän zu stärken.

Wir vertieften uns mit der Thematik und es ist mir ein Anliegen, den BLK-Mitgliedern Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz (VU), den Abgeordneten Jürgen Beck  (DU), Daniel Seger (FBP), der stellv. Abg. Helen Konzett (FL) sowie dem Landtagssekretär Josef Hilti für die verantwortungsvolle, zielgerichtete  sowie sehr konstruktive Kommissionsarbeit herzlich zu danken. Als einer der Hauptpunkte kristallisierte sich die „Aktuelle Stunde“ heraus, bei der aus Sicht des Parlaments der grösste Handlungsbedarf geortet wurde. Die BLK schlägt diesbezüglich eine etwas veränderte, sehr sinnvolle und aus ihrer Sicht in begründeter Form verfassungskonforme Plattform vor, bei der der Landtag mit der Aktuellen Stunde künftig als „einziges parlamentarisches Diskussions-Gefäss“ unter sich ist – ohne das Dabeisein der Regierung. Die GOR (Geschäftsordnung der Regierung) sieht auch keinen Einsitz des Landtages vor.

Regierungschef contra Landtag

Dass nun der Regierungschef bereits am Donnerstag, 1. Februar 2018, in die Zeitung geht und die Aktuelle Stunde mit absoluten Formulierung als verfassungswidrig brandmarkt, bevor die Landtagsabgeordneten überhaupt im Besitze der von der BLK überarbeiteten Berichtsunterlagen sind,  ist stillos. Es wäre nur fair und würde ein konstruktives Diskussionsklima zwischen Landtag und Regierung begünstigen, wenn der Regierungschef mindestens abwarten würde, bis die Landtagsabgeordneten im Besitze der Berichtsunterlagen inklusive den detaillierten Ausführungen und Begründungen wären. Die Deklarierung „Verfassungswidrigkeit“ stützt die Regierung auf den Art. 63 der Verfassung, wobei die Herleitung zu diesem Killer-Ergebnis sehr abstrus ist. Die Regierung reiht die „Aktuelle Stunde“ unter die Kontrollrechte. Ein namhafter Verfassungsrechtler in Liechtenstein sagt in einer Expertise dazu: (Zitat) „Nicht in der Verfassung erwähntes Kontrollrecht: Die Aktuelle Stunde.“

Regierungschef und der „Gutachter vom Dienst“

Die Regierung stützt ihre Verfassungswidrigkeits-These auf ein Gutachten, das der Regierungschef an einen „Gutachter vom Dienst“ in die Schweiz in Auftrag gegeben hat. Dieses Gutachten kommt – erstaunlicherweise –  zur gewünschten Konklusion der Regierung. Es ist nicht die Absicht der Besonderen Landtagskommission – falls die Regierung dies plant – diese inhaltliche Verfassungskonformitäts-Diskussion über die Zeitungen zu führen. Diese Debatte hat aus unserer Sicht  im Landtag –  im Hohen Haus – stattzufinden. Die sichtliche Nervosität des Regierungschefs verrät jedoch  sehr deutlich, dass sich die Gutachter-Meinung auf sehr dünnem Eis bewegt. (Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter,Vorsitzender der Besonderen Landtagskommission (BLK)