Neue Quellenbesteuerungs-Praxis: Ein weiteres Nachteil-Abkommen für Liechtenstein!

Im April 2017 handelte die Regierung mit dem Kanton St. Gallen für Liechtensteiner/innen, welche  in öffentlich rechtlichen Institutionen wie Spitäler und Schulen in der Schweiz arbeiten, eine sehr schlechte Vereinbarung aus. Neu wurden weitere rund 120 Liechtensteiner/innen wurden dem Besteuerungsgesetz der Schweiz unterstellt und  erleiden dadurch ab 1.1.2018 bis 20 % Einkommenseinbussen – auch was die Pensionskassen und Ansparungen betrifft.  Die Schweiz kassiert von in Liechtenstein ansässigen Personen, welche in öffentlich rechtlichen Institutionen in der Schweiz arbeiten, massiv mehr Steuern, als umgekehrt es Liechtenstein für in der Schweiz ansässige Personen praktiziert, welche in Liechtenstein in öffentlich rechtlichen Institutionen arbeiten. Von Gleichheit  und gleich langen Spiessen keine Spur.

Am vergangenen Donnerstag, 15. 02., richteten Betroffene öffentlich einen verzweifelten Appell an den Regierungschef: „Wir Betroffene sollten nicht für ein unserer Sicht gescheitertes politisches Abkommen dermassen bestraft werden“. Ausser einem Gesprächsangebot kam von Regierungschef Adrian Hasler jedoch kein Signal, nochmals eine Stufe höher – nämlich auf Augenhöhe mit Bern – über die Bücher zu gehen.

Unerklärlich ist, weshalb der Regierungschef in all seinen Stellungnahmen die Interpellation verschweigt, die 8 Landtagsabgeordnete im November 2017 exakt zu diesem Thema – zur „neuen Besteuerungspraxis (DBA-Quellenbesteuerung) für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte im Kanton St. Gallen mit Inkraftsetzung ab dem 1. Januar 2018“ – eingereicht haben. Die Beantwortung der 13 Fragen, die endlich Transparenz in diese für Liechtensteinstein nachteilige Besteuerungs-Unterzeichnung bringen soll, liegt noch nicht vor.

So befasst sich eine der Interpellations-Fragen mit den Geldflüssen FL – CH. Aus der Staatskasse flossen im 2017 mutmassliche 21.1 Mio. Franken an schweizerische Spitäler. Im Jahr 2015 bezog Liechtenstein für insgesamt für 124.4 Mio. Gesundheitsleistungen im Ausland, davon 90 Mio. für Krankenhaus- und Spitalleistungen.  Als Zulieferer für das Gesundheitswesen im Land verdient die Schweiz ebenfalls. Zudem bezahlte Liechtenstein im 2016 4.2 Mio. Franken Arbeitslosenentschädigungen an Grenzgänger. Wieviel Geld floss umgekehrt nach Liechtenstein?

Ein weiteres riesiges Problem: Der sich anbahnende medizinische Fachpersonal-Mangel. Die jungen Leute können sich in Liechtenstein im Medizin- und Gesundheitswesen in zahlreichen Gebieten wie z. B. Onkologie, Geburtshilfe usw. gar nicht ausbilden. Studien sprechen davon, dass der Personalbestand in Gesundheitsberufen im den nächsten 10 – 15 Jahren um 20 – 30% erhöht werden muss. Doch dieses Quellenbesteuerungs-Ergebnis der Regierung sorgt dafür, dass die Ergreifung von medizinischen Berufen, die nur in der benachbarten Schweiz ausgeführt werden können, völlig unattraktiv wird. Volkswirtschaftlich wird dies für unser Land massive Folgen nach sich ziehen.

Nein – diese  Vereinbarung der Regierung ist nachteilig und ungerecht, es wird für Liechtenstein in Bezug auf die medizinische Ausbildungs- und Fachkräfte-Potenzial wie auch volkswirtschaftlich negative Konsequenzen haben. Die Regierung ist aufgefordert, mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement im Bundesbern Neuverhandlungen aufzunehmen.

 

Herbert Elkuch, Landtagsabgeordneter (DU)
Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter  (FBP)
Ado Vogt, Stellv. Landtagsabgeordneter (DU)