Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen

 

Vernehmlassung der Verordnungen betr. der Gesamtarbeitsverträge bzw.Lohn-und Protokollvereinbarungen

Vaduz – Die Sozialpartner stellten am 19. Dezember 2017 bei der Regierung Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarungen für 7 Branchen (Autogewerbe,Elektro/Elektronik- und Radio/TV-Gewerbe, Gipser- und Malergewerbe, Haustechnik- und Spenglergewerbe, Innendekoration-und Bodenlegergewerbe, Metallgewerbe, Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe). Für das Haustechnik- und Spenglergewerbe, das Innendekoration- und Bodenlegergewerbe und das Metallgewerbe stellten sie zudem Anträge auf Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge.

Die Regierung leitete die Anträge aufgrund der Verordnung vom 17. Juli 2007 betreffend die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen an das Amt für Volkswirtschaft (AVW) weiter. In der Folge prüfte das AVW die Anträge.

Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit vorliegen, macht das Amt für Volkswirtschaft mit Datum vom Montag, 29. Januar 2018 die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kund. Die Vernehmlassungsfrist endet am Montag, den 12. Februar 2018. Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar. (Joachim Batliner, AVW)