Korruptionsaffäre bei der FIFA: Beckenbauer muss zahlen

Franz Beckenbauer steht wegen mangelnder Kooperation im Kreuzfeuer der Kritik seitens der FIFA. Photo: Jens Kalaene

Verwarnung und Bussgeld von CHF 7’000

Die deutsche „Lichtgestalt“ Franz Beckenbauer wurde von der Ethikkommission der FIFA verwarnt und muss an die FIFA im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre 7’000 Schweizerfranken Busse bezahlen.

Die Maßnahmen gegen Beckenbauer treten der FIFA zufolge unmittelbar in Kraft. Damit bestrafte die Ethikkommission des Weltfussball – Verbandes (FIFA) seine mangelnde Kooperation bei der Untersuchung von Korruptionsvorwürfen rund um die WM-Vergaben 2018 und 2022.

Das frühere Mitglied des FIFA-Exekutivkomitees habe „trotz wiederholter entsprechender Aufforderungen“ nicht an einer Untersuchung der Ethikkommission zu den Vorwürfen rund um die umstrittenen Vergaben der WM 2018 an Russland und 2022 an Katar mitgewirkt, hieß es in einer Stellungnahme der FIFA. Dies gelte sowohl für eine persönliche Befragung als auch für die Beantwortung schriftlicher Fragen. Beckenbauer habe „gegen die allgemeinen Verhaltenspflichten, die für Fußballfunktionäre bei Untersuchungen gelten“, verstoßen.

Erklärung der FIFA-Ethikkommission im Wortlaut

Im vorliegenden Fall unterließ es Franz Beckenbauer trotz wiederholter entsprechender Aufforderungen, an einer Untersuchung der Ethikkommission mitzuwirken, die vom damaligen Vorsitzenden der Untersuchungskammer der Ethikkommission zu den Weltmeisterschaften 2018/2022 geführt wurde. Dabei wurde er u. a. aufgefordert, in einer persönlichen Befragung Auskunft zu geben und schriftliche Fragen zu beantworten, die sowohl englisch als auch deutsch vorlagen. Franz Beckenbauer verstieß damit gegen die allgemeinen Verhaltenspflichten, die für Fußballfunktionäre bei Untersuchungen gelten, und folglich gegen Art. 13 des FIFA-Ethikreglements. Von der rechtsprechenden Kammer wurde Franz Beckenbauer zudem des Verstoßes gegen Art. 18 (Anzeige- sowie Mitwirkungs- und Rechenschaftspflicht) und Art. 42 (Allgemeine Mitwirkungspflicht) des FIFA-Ethikreglements für schuldig befunden. Im vorliegenden Fall wurden keine Punkte hinsichtlich der Vergabe der WM 2006 an Deutschland untersucht. Da sich Franz Beckenbauer später bereit erklärte, zu kooperieren, wurden gegen ihn eine Ermahnung und eine Geldstrafe von CHF 7000 ausgesprochen. Zuvor war er im Rahmen des vorliegenden Falls vorübergehend vorsorglich gesperrt worden. Die Sanktion tritt mit deren Mitteilung am 17. Februar 2016 in Kraft.