Millionen-Desaster der Post: Scharfe Kritik an früherer Geschäftsleitung

Von links: Postchef Peter Beck, Regie­rung­schefstellvertreter. Thomas Zwiefelhofer und VR-Präsident der Post, Hans Brändle.(Foto: ikr/sdb)

Die Liechtensteinische Post AG braucht dringend frisches Geld: Insgesamt 12 Millionen Franken – 3 Millionen steuert die Schweizerische Post bei – sollen der heimischen Post wieder auf die Beine helfen. Im November-Landtag steht die Rettung der Post auf der Traktandenliste. Doch wie konnte es so weit kommen? Im Prüfbericht der renommierten KPMG in Zürich werden massive Vorwürfe gegen die damalige Geschäftsleitung der Post laut.

Wie konnte ein Unternehmen, das jahrelang vorbildlich geführt wurde und innerhalb weniger Jahre ein Eigenkapital von 20 Millionen Franken erarbeitete, so tief fallen? Es ist eine Kombination aus Fehlern bei Investitionen im Ausland und eine offensichtliche Fehleinschätzung der Auswirkungen der PVS-Ausfinanzierung auf die Post-Eigenmittel: Zu diesem Schluss kommt jedenfalls die KPMG, die im Auftrag der Regierung vom 1. Juli 2015 bis 12. August 2015 eine Analyse vom Kauf, Integration und Führung von Beteiligungen vornahm. Konkret überprüfte die KPMG, die schon das Chaos um die Studenten-Zahlen an der Uni untersuchte, die Akquisition der DIG in Linz (2011) und der Firma Newtron in Hamburg und Dresden (2012).

Zu viel für die DIG-Anteile bezahlt

Das Fazit der KPMG ist erschreckend und stellt der damaligen Geschäftsleitung der Post ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. So schreibt die KPMG wörtlich: „Beide Akquisitionsprozesse weisen nach Ansicht der KPMG wesentliche Mängel auf. Bei der Akquisition der DIG war der Prozess mangelhaft und auch die Ausgestaltung des Kaufpreises waren nachteilig für die Post.“ So habe die Post deutlich mehr gezahlt, als notwendig: „Gemäss KPMG war der Kaufpreis für den kauf der restlichen 25 % der DIG-Anteile im Dezember 2012 ausserdem zu hoch (…) Der Preis für die restlichen 25 % der Anteile lag 10 % über dem Preis für den Kauf der ersten 75 % der Anteile, obwohl in derZwischenzeit einige Sachverhalte auftauchten, die eher für einen tieferen Preis gesprochen hätten.“

Verwaltungsrat nicht entsprechend informiert

Bei der Übernahme der Newtron sei zwar der Prozess selbst in Ordnung gewesen, dafür habe der Verwaltungsrat der Post „ungenügende Informationen“ erhalten. Dazu schreibt die KPMG: „Die dem Verwaltungsrat vorgelegten Unterlagen, welche Grundlage des Entscheids waren, sind aus Sicht der KPMG lückenhaft. Negativ fällt auf, dass keinerlei historische Finanzzahlen vorgelegt wurden. Zudem wurde in den Unterlagen nicht explizit darauf hingewiesen, dass die Newtron zum Zeitpunkt der Übernahme überschuldet (aber nicht zahlungsunfähig) war.“

Verstoss gegen Vorgaben der Beteiligungsstrategie

Ausserdem sei im Rahmen der Finanzplanung der Umstand der anstehenden Ausfinanzierung der PVS in Höhe von 13,5 Millionen Franken „soweit heute ersichtlich vollständig ausgeblendet“ worden. Eine fatale Entscheidung, wie die KPMG festhält: „Eine genügende Finanzplanung hätte (…) klar aufzeigen müssen, dass die Akquisition der Newtron zusammen mit der Ausfinanzierung der Deckungslücke der PVS durch die Post nur mit einem Verstoss gegen die Vorgaben der Beteiligungsstrategie hätte finanziert werden können.“ Ebenfalls unglaublich: Gemäss KPMG konnte die Post „bis heute keine Unterlagen betreffend einer Financial Due Diligence vorlegen, die in einem solchen Prozess erwartet wird“. Die Due Diligence (DD) bezeichnet eine mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung, die grundsätzlich durch den Käufer beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien sowie bei einem Börsengang erfolgt.

Regierungsrat Meyer hatte vor Risiken gewarnt

Im BuA der Regierung zur „Causa Post“ wird auch das Verhalten der damaligen Regierung thematisiert. Dazu heisst es auf Seite 24: „In der Sitzung vom 3. Februar 2011 fasste der Verwaltungsrat den bedingten Beschluss, die DIG zu kaufen. Bedingt war der Beschluss insofern, als dass der Kauf von der Zustimmung des zuständigen Regierungsmitglieds abhängig gemacht wurde. Dieses Gespräch fand am 8. Februar 2011 statt. Das zuständige Regierungsmitglied (Martin Meyer, Anm. der Redaktion) wies darauf hin, dass eine solche Akquisition letztlich in den Kompetenzbereich des Verwaltungsrates falle, somit eine Zustimmung der Regierung nicht notwendig sei. Trotzdem wurde seitens des Regierungsmitglieds auf kritische Punkte hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf die Ressourcen der Post und die notwendigen Management-Kapazitäten für die verschiedenen Geschäftsbereiche, in denen sich die Post bereits bewegte.“ Am 10. Februar 2011 wurde der Vertrag dennoch unterschrieben.