Gesundheitspolitik: „Ambulant vor stationär“: Ein Wirrwarr der Listen

Regierungsrat Mauro Pedrazzini hatte einige Kleine Anfragen zu beantworten, auch eine Kleine Anfrage des Abg. Mario Wohlwend zum Thema Verschuldung in Liechtenstein.

Bei der Regierung gilt:
„Staatshaushalt first“

Beim Prinzip „ambulant vor stationär“ entscheidet Liechtenstein selbst. Schweizer Spitäler müssen dies dann berücksichtigen.

Der Bundesrat hat nachträglich zu einigen Kantonen per Verordnung mit Gültigkeit ab Anfang 2019 eine Liste von Eingriffen erlassen, die für die ganze Schweiz gültig ist. Ob Liechtenstein eine Liste mit ambulant vorgeschriebenen Eingriffen einführen will, entscheidet die Regierung auf Empfehlung der Leistungskommission autonom.

„Die Entscheidung gilt für alle Leistungsgerbringer bzw. für alle betroffenen OKP-Leistungen, unabhängig davon, wo sie erbracht werden“, erklärte Regierungsrat Mauro Pedrazzini auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten Johannes Kaiser.

Wohnkanton ist entscheidend

Schweizer Spitäler müssen bei der Behandlung eines ausserkantonalen Patienten die Liste des entsprechenden Wohnkantons berücksichtigen, welche sich von der Liste des Bundes oder anderen Kantonen unterscheiden könne.

Ebenso müsse beispielsweise das Spital Grabs eine allfällige Liechtensteiner Liste von ambulant durchzuführenden Eingriffen berücksichtigen, wenn es nicht riskieren will, auf einem Teil der stationären Kosten für liechtensteinische Patienten sitzen zu bleiben.

Bei Pedrazzini gilt auch hier der Grundsatz: „Staatshaushalt first“. Auch hier wird weder auf den Patienten noch auf die Spitäler geschaut. Hauptsache, der Staat kommt nicht zu kurz.