Entsolidarisierung im Gesundheitsw

 

Parteienbühne

Beitrag der Landtagsfraktion der Freien Liste: Georg Kaufmann, Patrick Risch, Thomas Lageder, Helen Konzett und Wolfgang Marxer

 

Der jährlich ausgerichtete Staatsbeitrag an die Krankenkassenprämien wurde seit 2010 von 57 Mio. Franken auf 29 Mio. Franken gesenkt. Der Hauptgrund dafür ist die Sanierung des Staatshaushaltes, die vor allem wegen des abgeänderten Steuergesetzes aus dem Jahr 2011 nötig wurde. Das neue Steuergesetz generiert massiv weniger Steuereinnahmen für die Staatskasse.

Zur Erinnerung: Es wurde die Couponsteuer, die Aktionäre betrifft und jährlich rund 50 Mio. Franken einbrachte, abgeschafft. Die Erbschaftssteuer wurde ersatzlos gestrichen und die Vermögensteuer um 20 Prozent gesenkt. Wen wundert es, wenn am Ende kein Geld mehr übrig ist, um die Durchschnittsbürgerin und den Durchschnittsbürger jenseits der Prämienverbilligung adäquat mit Steuergeldern zu unterstützen?

Bezahlte der Staat 2010 noch 41.5 Prozent mittels Staatsbeitrag an die Gesundheitskosten, sind es heute nur noch 17 Prozent! Im Gegenzug sind die Durchschnittsprämien für Erwachsene von 239 Franken pro Monat im Jahr 2010 auf 317 Franken im Jahr 2017 gestiegen. Zusätzlich «dürfen» alle seit der «Reform» des Krankenversicherungsgesetzes höhere Franchisen und Selbstbehalte bezahlen. Die Belastung ist also nicht nur durch die Prämien gestiegen. Im Falle einer Krankheit bezahlt der oder die Kranke im Regelfall ohnehin alles selber.

Wer bei diesen Zahlen von Sozialromantik oder Symptombekämpfung spricht, politisiert offensichtlich weitab der täglichen Probleme der Menschen in diesem Land. Nicht zum ersten Mal.

Freie Liste blieb ungehört!

Die Fraktion der Freien Liste stellte den Antrag, den Staatsbeitrag wieder auf 57 Mio. Franken zu erhöhen, was eine Entlastung von knapp 73 Franken pro Monat und erwachsene Person gebracht hätte und leider von FBP, DU und VU abgelehnt wurde. Auch im nächsten Jahr wird die Fraktion der Freien Liste wieder beantragen, den Staatsbeitrag zur Finanzierung der Gesundheitskosten substantiell zu erhöhen. Wer mit den Menschen spricht, stellt nämlich fest, dass die Prämien für Herr und Frau Liechtensteiner einfach nicht mehr zu finanzieren sind. Ausserdem ist es die oberste Aufgabe des Staates, die Volkswohlfahrt zu erhöhen, wie es auch die Verfassung festlegt. Wie könnte dies besser geschehen als über die angemessene Beteiligung des Staates an den Gesundheitskosten?

Wir sind gegen eine Entsolidarisierung der Gesellschaft: Dem Rückzug des Staates aus der Finanzierung des Gesundheitswesens treten wir entschieden entgegen.

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