Gibt es doch noch ein gemeinsames Vorgehen von Land und Gemeinden zur 300-Jahrfeier?

Dr. Aurelia Frick.

 

Kleine Anfragen des Abg. Frank Konrad an Regierungsrätin Aurelia Frick

 

Am 2. März 2018 konnte in der Online Ausgabe des „Liechtensteiner Volksblatt“ gelesen werden: „300 Jahre Liechtenstein: Vorsteher wollen keine neue Lösung.“ Schluss, aus, vorbei, nachdem die Gemeinderäte in Eschen und Triesenberg Nein zum zweiten Vorschlag der Gemeinden gesagt haben, wird es zum 300-Jahr-Jubiläum Liechtenstein keinen gemeinsamen Beitrag der Gemeinden geben. „Für mich ist klar: Es gibt nichts Gemeinsames“, betont Bürgermeister Ewald Ospelt. Den Gemeinden sei es jedoch frei, selber Projekte zu lancieren.

Nachdem der Landtag den Kredit für die Jubiläumsfeierlichkeiten bereits gesprochen hat und in der Debatte klar darauf hingewiesen wurde, dass auch die Gemeinden ihren Beitrag leisten sollten, bleibt doch noch ein Funken Hoffnung. Wenn es kein gemeinsames Projekt gibt, dann eben elf einzelne Projekte. Die Zeit ist noch da, um Projekte umzusetzen.

Fragen:

Dazu möchte ich gerne von der zuständigen Regierungsrätin Aurelia Frick folgende Fragen beantwortet haben:

  1. Werden Sie bei jeder einzelnen Gemeinde für ein Projekt werben?
  2. Erhalten die Gemeinden nun Ideen für ganz konkrete Projekte?
  3. Wenn ja, bis wann kann in etwa mit Ergebnissen gerechnet werden?

Antwort:

Zu Frage 1:

Liechtenstein Marketing hatte in den vergangenen zwei Wochen bilaterale Treffen mit jedem Vorsteher bzw. der Vorsteherin. Der Fokus des Austauschs lag auf dem Liechtenstein-Weg und der dazugehörigen App „LIstory“.

Alle elf Gemeinden begrüssen dieses Projekt und haben sich inhaltlich eingebracht. Sie sind darüber hinaus bereit, die physische Signalisation des Weges zu übernehmen sowie auch das Launch-Wochenende vom 25./26. Mai 2019 mitzugestalten.

Liechtenstein Marketing hat dabei betont, dass der Weg durch alle elf Gemeinden führt und somit als landesweites Projekt zu sehen ist. Dieses Projekt bietet sich somit für die Gemeinden an, sich einerseits lokal zu engagieren, anderseits aber doch zu einem Gemeinschaftsprojekt beizutragen. Ein Grossteil der Vorsteher hält darüber hinaus weitere Finanzmittel seitens ihrer Gemeinde für den Wegabschnitt in der einzelnen Gemeinde und die gemeindespezifischen Inhalte der App für möglich.

Zu Frage 2:

Von Seiten von Liechtenstein Marketing wurden neben dem Liechtenstein-Weg und der App keine weiteren Projekte den Gemeinden vorgestellt.

Zu Frage 3:

Die Gespräche mit sämtlichen Vorstehern wurden im März 2018 geführt. Wann welche Ergebnisse vorliegen, liegt jetzt in der Hand der Gemeindevorsteher/in.

Der Liechtenstein-Weg bzw. die App sowie weitere Jubiläumsprojekte wurden von Liechtenstein Marketing in einem Gesamtkonzept an einer Medieninformation am Donnerstag, 29. März 2018 vorgestellt.


 

Publikation von Entscheidungen des Staatsgerichtshofes

Kleine Anfragen der Abg. Gunilla Marxer-Kranz an Regierungsrätin Aurelia Frick

Die Thematik der Publikation von Entscheidungen des Staatsgerichtshofes war bereits Gegenstand diverser Kleiner Anfragen im Landtag. Letztmals wurde in der Dezember-Sitzung 2017 die Frage gestellt, wie es erklärbar sei, dass seit Ende 2014 keine Entscheide des Staatsgerichtshofes mehr auf www.gerichtsentscheide.li publiziert wurden. Mittlerweile wurden auf dieser Publikationsplattform des Landes elf Entscheide aus dem Jahr 2015 und deren drei aus dem Jahr 2016 publiziert. Im Vergleich hierzu finden sich beispielsweise 125 Entscheide des Staatsgerichtshofes aus dem Jahr 2013 und 136 Entscheide aus dem Jahr 2014 auf www.gerichtsentscheide.li.

Es ist grundsätzlich wichtig, dass Entscheide des liechtensteinischen Höchstgerichtes, dessen Urteile „im Namen von Fürst und Volk“ ergehen, letzterem auch offen zur Verfügung stehen.

Fragen:

  1. Hat der Präsident des Staatsgerichtshofes für die Jahre 2015 und 2016 nur die auf www.gerichtsentscheide.li publizierten Entscheide an das Amt für Justiz übermittelt?
  2. Befinden sich zwecks Bearbeitung (zum Beispiel Anonymisierung) Entscheide des Staatsgerichtshofes beim Amt für Justiz und kann mit deren baldigen Publikation gerechnet werden?
  3. Übermittelt der Präsident des Staatsgerichtshofes Entscheidungen des Staatsgerichtshofes fortlaufend oder am Ende eines Jahres an das Amt für Justiz?
  4. Wie wird sichergestellt, dass anonymisierte Entscheide im Bereich von Themen, die gesellschaftspolitisch breit diskutiert werden, wie zum Beispiel Entscheide betreffend das Gesundheits- und Sozialwesen, Asylentscheide etc., für die Bevölkerung zur Information öffentlich zugänglich sind?
  5. Bestehen Handlungsmöglichkeiten der staatlichen Behörden, wenn ein Höchstgericht keine Entscheide an das Amt für Justiz zur Anonymisierung und Publikation übermittelt werden?
Antwort:

 

Zu Frage 1:

Seit Anfang 2018 werden dem Amt für Justiz wieder Urteile des Staatsgerichtshofes übermittelt. Diese betreffen mehrheitlich Entscheidungen aus den Jahren 2015 und 2016. Aufgrund der hohen Anzahl der kumuliert übermittelten Urteile konnten noch nicht alle anonymisiert und publiziert werden. Diese werden allerdings mit hoher Priorität bearbeitet.

Zu Frage 2:

Die vom Staatsgerichtshof jüngst übermittelten Urteile werden beim Amt für Justiz anonymisiert. Die Anonymisierung und Publikation der übermittelten Entscheidungen wird möglichst zeitnah erfolgen.

Zu Frage 3:

Erstmals erfolgte eine solche Übermittlung Anfang 2018, wobei eine relativ hohe Anzahl von Entscheidungen auf einmal übermittelt worden ist. Künftig werden die Entscheidungen des Staatsgerichtshofes von dessen Präsidenten fortlaufend übermittelt.

Anfang März 2018 wurden im Rahmen eines Gesprächs zwischen dem Präsidenten des Staatsgerichtshofes und der Amtsleitung des Amtes für Justiz die Zusammenarbeit und entsprechende Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert.

Zu Frage 4:

Der Staatsgerichtshof hat Entscheide, welche von hohem Interesse für die Allgemeinheit sind, bei der Übermittlung zeitlich vorgezogen. So kann sichergestellt werden, dass diese Entscheide relativ zeitnah einer Anonymisierung und Publikation zugeführt werden können.

Zu Frage 5:

Die Gerichte des Fürstentums Liechtensteins sind aufgrund der Gewaltenteilung unabhängig (Art. 95 Abs. 2 LV). Der Regierung und dem Landtag obliegt die Aufsicht über die Justizverwaltung, dies allerdings nur nach Massgabe der Landesverfassung (Art. 95 Abs. 2 LV).

Was die Kontrolle des Staatsgerichtshofes anlangt, so entscheidet der Staatsgerichtshof selbst über Disziplinaranzeigen gegen seine eigenen Richter sowie gegen die Richter des Verwaltungsgerichtshofes (Art. 35 Abs. 1 StGHG).

 


 

Sind Liechtensteins Benutzer vom Datenskandal bei Facebook betroffen?

Kleine Anfragen des Abg. Günter Vogt an Regierungsrätin Aurelia Frick

 

Facebook macht zurzeit mit einem riesigen Datenskandal um die britische Analysefirma Cambridge Analytica auf sich aufmerksam. Die Firma, die nach Angaben ihres inzwischen suspendierten Chefs Alexander Nix einen Grossteil des Wahlkampfs für US-Präsident Donald Trump bestritten hat, soll Facebook-Daten missbraucht haben.

Insgesamt sollen Daten von rund CHF 50 Mio. Menschen an Cambridge Analytica weitergegeben worden sein – ohne Wissen der Nutzer. Facebook behauptet, die windige Firma habe die Benutzerdaten unrechtmäßig erhalten. Fakt ist: Facebook hat seinen Datenschutz nicht im Griff!

EU-Parlamentspräsident Antonio Tajani schrieb beim Kurznachrichtendienst Twitter, das Parlament habe Zuckerberg „eingeladen“. Facebook müsse „vor den Vertretern von 500 Millionen Europäern klarstellen, dass persönliche Daten nicht dazu benutzt werden, um Demokratie zu manipulieren“.

Da Facebook auch in Liechtenstein sehr beliebt ist, werden wohl auch bei uns mehrere tausend Benutzerkonten betroffen sein. In diesem Konsens kann auch angemerkt werden, dass mit einem Fake Facebook Account unseres Regierungsmitgliedes Aurelia Frick, in den letzten Wochen ebenfalls Missbrauch betrieben wurde.

  1. Hat die Datenschutzstelle Informationen zu diesem Sachverhalt und falls ja, was wurde unternommen?
  2. Wie viele Liechtensteiner Facebook Kunden sind davon betroffen?
  3. Gibt es ein Monitoring der Datenschutzstelle, welche die sozialen Medien insbesondere zum Thema und mit Bezug zum Datenschutz auch kontrolliert
  4. Facebook sollte erklären, wie es die Privatsphäre seiner Nutzerinnen und Nutzer künftig besser schützt. Sind hier Massnahmen der Datenschutzstelle vorgesehen?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Zum jetzigen Zeitpunkt verfügt die Datenschutzstelle keine weiteren als über die bereits aus den Medien bekannten Informationen. Die Datenschutzstelle hat als Beobachter Einsitz in der Artikel-29-Datenschutzgruppe (WP29), das unabhängige Beratungsgremium der Europäischen Union in Datenschutzfragen. Bei der kommenden Sitzung Anfang April ist der gegenständliche Sachverhalt traktandiert.

Zu Frage 2:

Der Datenschutzstelle liegen darüber keine Erkenntnisse vor.

Zu Frage 3:

Nein.

Zu Frage 4:

Die Datenschutzstelle wird die kommende Sitzung der Artikel-29-Datenschutzgruppe abwarten und im Anschluss entsprechende Handlungsmöglichkeiten prüfen.