Das Trauerspiel der schlechten Verlierer

Verfassungskonformität der Gesetzesinitiative Informationsrechte

Vor 40 Jahren trat Liechtenstein dem Europarat bei. Jubiläumsfeier mit Referaten an der Uni Liechtenstein.

Der Standpunkt im Volksblatt vom Samstag, 3. März, des FBP-Parteipräsidenten Thomas Banzer ist von einem grossen Frustpotenzial geprägt, geradezu greifbar ist zudem das Diktat des Regierungschefs, das aus diesen Ausführungen durchschaubar hervordringt. Die depressive Gefühlslage von Hasler und Banzer ist aufgrund der Zustimmung des Hohen Landtags zur Gesetzesinitiative Informationsrechte soweit verständlich, doch legitimiert dies nicht dazu, dermassen missfällig und unqualifiziert über  demokratisch entstandene Mehrheitsbeschlüsse des Landtages herzufallen. So reagieren nur schlechte Verlierer. FBP-Banzer lässt seinem Frust freien Lauf: „Ein Trauerspiel… die Diskussion im Landtag war in der Tat eine der unrühmlichsten, die ich je miterlebt habe.“

Das Trauerspiel – Herr Banzer – ist Folgendes:  Weil nun die von Regierungschef Hasler und Ihnen erhofften Landtagsbeschlüsse i. S. Informationsrechte nicht so ausgefallen sind, wie die FBP-Exponenten die sehnlichst erhofft haben, gibt dies Ihnen keine Legitimation, mit einem solch verbalen Frontal-Angriff auf die Institution Landtag und  dessen Landtagsabgeordnete los zu gehen. Demokratiepolitisch und rechtsstaatlich ist dieser Rundumschlag, in dem die Landtagsbeschlüsse i. Z. mit der parlamentarischen Initiative aufs Schärfste kritisiert werden, sehr bedenklich.

Das nächste No-go von Hasler und Banzer: Genervt, dass der geplante Ausschluss meiner Personalie von der im Landtag bestellten Besonderen Landtagskommission (BLK) den FBP-Exponenten völlig misslang, sehen diese den Spielverderber dieser Intrige beim Koalitionspartner – bei der VU. Es ist nun echt geistlos, die personelle Besetzung der BLK „Informationsrechte des Landtags“ mit der Koalitionsvereinbarung der FBP/VU in einen Konnex zu bringen. Banzer wirft der VU vor, die VU-Fraktion hätte beim Personal-Vorschlag der FBP-Fraktion für den Einsitz in die BLK (Stellv. Abg. Alexander Batliner) in der VU-Fraktion einen ultimativen Fraktionszwang ausüben müssen! Banzers abstruse Begründung: „Koalitionen werden in der Politik gebildet, um Stabilität in der Regierungsführung zu gewährleisten.“

Damit fordert Banzer bei der VU-Fraktion das ein, was in der FBP funktioniere. Bei der Initiative  „Informationsrechte des Landtags“ stand die FBP-Fraktion unter massivem Druck, die Regierungschef-stringente Linie zu befolgen. Diesem Zwang getraute sich einzig der Abgeordnete Daniel Seger zu befreien. Herr Regierungschef und Herr FBP-Parteipräsident: Die Landtagsabgeordneten legten als vom Volk gewählte Mandatare auf die Verfassung einen Eid ab,  ihre Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen und frei von (Partei)Einflüssen zu fällen.

Letztlich setzt Banzer zur finalen Kopfwäsche des Landtags an: Der Rechtsdienst der Regierung und das von der Regierung gekaufte Sägesser-Gutachten (20‘000 Schweizer Franken) hätten die vom Regierungschef verbisse festgestellte Verfassungswidrigkeit der Initiative Informationsrechte doch bestätigt. Banzer will den Landtagsbeschluss der Verfassungskonformität immer noch nicht wahrhaben und streckt den Finger Richtung Parlament im Sinne: Geht’s denn dem Landtag noch?