Strafgesetzbuch: Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen

 

Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung verabschiedet

Vaduz – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Februar 2018 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung verabschiedet. Mit der geplanten Revision möchte die Regierung das Strafgesetzbuch den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Es handelt sich um die erste grosse StGB-Revision seit 1985.

Im Vordergrund steht dabei die Einführung neuer Tatbestände, um im Strafgesetzbuch der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Dabei wird eine Reihe neuer Tatbestände eingeführt, wie beispielsweise das Delikt des „Cybermobbings“. Dieses Phänomen bedeutet für die betroffenen Personen eine extreme Belastung. „Cybermobbing“ ist derzeit nur teilweise strafrechtlich erfasst. Der bisherige strafrechtliche Schutz ist aufgrund der breiten Öffentlichkeitswirkung, die mit den Handlungen im Internet einhergehen kann, nicht ausreichend.

Ausweitung der Strafe bei Delikten gegen
Leib und Leben und Sexualdelikten

Eine weitere Neuerung ist die Erhöhung der Strafdrohungen bei diversen Delikten gegen Leib und Leben sowie bei Sexualdelikten. Neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden zudem Tatbestände wie die Zwangsheirat, die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, die grob fahrlässige Tötung und das Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels.

Die Vorlage verfolgt auch das Ziel, den Umsetzungsverpflichtungen aus verschiedenen völkerrechtlichen Übereinkommen, wie beispielsweise dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“), nachzukommen. Durch die Einführung neuer Tatbestände wie „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ oder „Verbrechen der Aggression“ stellt Liechtenstein eine lückenlose nationale Strafgerichtsbarkeit über die Tatbestände des Römer Statuts sicher und unterstreicht damit die Bedeutung und Wichtigkeit der Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 20. April 2018.