Elektronische Jahresenderhebung wird lanciert

Stärkung und Vereinfachung der digitalen Dienstleistungen des Staates

 

Vaduz – Am 21. Februar lancierte das Amt für Statistik die modernisierte Erhebung der Beschäftigten per 31. Dezember für das Unternehmensregister. Bislang wurden die Informationen in Papierform zur Korrektur per Post zugestellt. Neu kann die Erhebung online ausgefüllt und direkt an die Liechtensteinische Landesverwaltung übermittelt werden.

Die Neuerung ist Teil der Bestrebungen der Regierung die digitalen Dienstleistungen des Staates zu stärken und die Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung zu vereinfachen. Im Bereich der Beschäftigtenmeldungen ist dies bereits der zweite Modernisierungsschritt. 2016 wurde die elektronische Beschäftigtenmeldung eingeführt mit dem Zweck, die Personalmeldungen für die Meldepflichtigen komfortabler und effizienter zu gestalten.
Das aktuelle Projekt für die elektronische Jahresenderhebung wurde im Auftrag des Amtes für Statistik unter der Leitung des Amtes für Informatik durchgeführt. Das Vorgehen wurde mit den weiteren Datennutzern bei der Landesverwaltung abgestimmt.

Vereinfachung der Prozesse
Mit der elektronischen Jahresenderhebung vereinfacht sich die Datenlieferung der Beschäftigten für die Meldepflichtigen. Diese erhalten neu online Zugriff auf eine Liste aus dem Unternehmensregister mit den Angaben zu ihren Beschäftigten. Somit können Korrekturen online erfasst und direkt an die Liechtensteinische Landesverwaltung gesendet werden. Die Datenübermittlung erfolgt geschützt mit einem speziellen Login und auf einem verschlüsselten Übertragungsweg.

Zudem wird mit der Modernisierung der Jahresenderhebung der Aufwand der Arbeiten im Amt für Statistik massgeblich reduziert. Die manuelle Erfassung der Korrekturen wird durch einen automatischen elektronischen Abgleich ersetzt. Dadurch entfällt die Bearbeitung von Unternehmen ohne Änderungen komplett und die gemeldeten Anpassungen können per Mausklick ins Register übertragen werden.

Verbesserte Datenqualität
Im Onlineformular sind verschiedene Validierungsregeln hinterlegt, so dass die Angaben zusätzliche Prüfungen durchlaufen. Mit der anschliessenden elektronischen Verarbeitung der Datenlieferungen werden manuelle Fehler reduziert. Beides wirkt sich positiv auf die Datenqualität aus. Dies hat wiederum einen direkten Einfluss auf die Qualität der statistischen Publikationen wie die Beschäftigungsstatistik, für welche das Unternehmensregister als Datenquelle dient.

Beginn der elektronischen Jahres-Enderhebung
Am 22. Februar versendet das Amt für Statistik ein Schreiben an alle in Liechtenstein ansässigen Unternehmen, Selbstständigerwerbenden sowie Arbeitgebenden von Hauspersonal und Hauspflegepersonal. Insgesamt werden rund 5’000 Unternehmen angeschrieben, die alle verpflichtet sind, die Liste ihrer Beschäftigten zu prüfen und allenfalls zu korrigieren.

Erhebung per 31. Dezember
Neben Eintritten und Austritten von Beschäftigten werden der Beschäftigungsgrad sowie die Adressangaben geprüft. Als Stichtag für alle Informationen gilt der 31. Dezember 2017.

Zusätzliche Informationen
Informationen inkl. einer detaillierten Wegleitung zur elektronischen Jahres-Enderhebung können unter dem Link www.eJE.llv.li aufgerufen werden. (Andrea Scheller)