Bordell in Nendeln: Angeklagter mit acht Monaten bedingt davon gekommen

Urteil noch nicht rechtskräftig 

Heute fand der Prozess beim Landgericht in Vaduz gegen einen ehemaligen Liechtensteiner Politiker statt, der wegen der Haltung eines illegalen Bordells in Nendeln, Zuhälterei, Betrug, Geldwäsche und wegen des Vergehens gegen das Ausländergesetz sich verantworten musste. Der Angeklagte wurde zu einer achtmonatigen Haftstrafe bedingt verurteilt, die auf drei Jahre auf Bewährung angesetzt wurde. Üblicherweise liegt das Strafmass für solche Vergehen bis zu drei Jahren Freiheitsentzug.

Der Richter entschied sich für eine Strafe von acht Monaten und führte ins Feld, dass der Angeklagte in der Zwischenzeit seinen Lebenswandel zum Guten verändert hätte. Es sei deshalb nicht notwendig, das Höchstmass der Strafe auszusprechen. Der Richter ordnete allerdings an, dem Angeklagten ein Bewährungshilfe zur Seite zu stellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger bat um Bedenkzeit.