E-Ratgeber für Paare

Vom Zusammenwohnen bis zum Zusammenarbeiten 

Nicht nur für Männer ist der neue Ratgeber der Fachsteller Männerfragen. Er behandelt das Zusammenleben ohne Trauschein in all seinen Facetten und gibt dabei Ratschläge für den gesetzlichen oder eben aussergesetzlichen Alltag.

„Nachdem unser erster E-Ratgeber das Thema Scheidung behandelt hat, wollten wir uns beim zweiten einem positiven Thema widmen“, sagte Hansjörg Frick von der Fachstelle Männerfragen an der Pressekonferenz, an welcher der Ratgeber vorgestellt worden ist. Er bezieht seine Daseinsberechtigung schon daraus, dass für unverheiratete Paare quasi nichts gesetzlich geregelt ist. Denn für viele mag das Zusammenleben ohne Trauschein ganz komfortabel sein, doch es gibt Risiken und Fallen. Schliesslich stehen unverheiratete Paare rechtlich wie zwei Fremde zueinander.

Vom Zusammenwohnen bis zum Zusammenarbeiten

„Die Arbeit war aufwendiger, als wir uns dies zunächst vorgestellt hätten“ sagte Nicolaus Ruther vom Vorstand der Fachstelle. „Denn wir haben den Text immer wieder aktualisiert und laufend Rückmeldungen eingebaut.“ Der fertige Ratgeber, der auf der Internetpräsenz www.maennerfragen.li abrufbar ist, wird stets an rechtliche Neuerungen angepasst und er behandelt Themen wie beispielsweise das Zusammenwohnen – egal ob als Haupt- und Nebenmieter oder beim Hauskauf. Auch das Zusammenleben verschiedener Kulturen wird thematisierst oder die finanzielle Haftung für Schulden und die gegenseitige Bevollmächtigung. „Immer wieder ein Thema ist auch das Erben“, sagte Nicolaus Ruther und verwies darauf, dass unverheiratete Lebenspartner keinen gegenseitigen Erbanspruch haben, sondern dass dies nur testamentarisch geregelt werden kann.

Arbeitsverhältnisse geben ebenfalls häufiger Anlass zu Diskussionen. Beispielsweise dann, wenn ein Partner im Betrieb des anderen arbeitet oder wenn einer dem anderen den Haushalt macht. „Wir raten daher zu einem Partnerschaftsvertrag, weil eben so vieles nicht gesetzlich geregelt ist“, so Frick. „Ein solcher Vertrag schafft Klarheit und ein Muster ist an den Ratgeber angehängt.“

Bewusst keine Broschüre

„Wir haben uns bewusst dagegen entschieden, eine Broschüre drucken zu lassen, weil dabei immer die Gefahr besteht, dass sie veraltet. Bei unserem Ratgeber steht auf jeder Seite das Datum, zu dem der Inhalt seine Gültigkeit hatte. So soll er dazu beitragen, unverheirateten Paaren im Dschungel der Informationen Orientierung zu verschaffen und für rechtliche Klarheit zu sorgen, wo die Gesetzestexte nicht immer eindeutig sind“, sagte Hansjörg Frick abschliessend. Heribert Beck.