Regierung genehmigt OKP-Tarifverträge mit nichtärztlichen Leistungserbringern

Regierungsrat Mauro Pedrazzini hatte einige Kleine Anfragen zu beantworten, auch eine Kleine Anfrage des Abg. Mario Wohlwend zum Thema Verschuldung in Liechtenstein.

 

Neuregelung für Leistungen der Naturheilpraktiker

 

Vaduz- Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2017 zwei Tarifverträge genehmigt, die vom Liechtensteinischen Krankenkassenverband mit Leistungserbringern im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgeschlossen wurden.

Einerseits wird der Tarif für Leistungen der Naturheilpraktiker neu geregelt. Andererseits wird die Abgeltung von Krankentransportleistungen festgelegt. Beide Tarifverträge treten rückwirkend auf den 1. September 2017 in Kraft.

Leistungen der Naturheilpraktiker

In Liechtenstein werden die von den Naturheilpraktikern erbrachten Akupunktur-Leistungen von der OKP übernommen. Der neue Tarifvertrag lehnt sich an die für ärztliche Leistungen der Akupunktur geltenden Tarifpositionen im TARMED an. Naturheilpraktiker sind in der Schweiz nicht zur OKP zugelassen, weshalb es keinen vergleichbaren Schweizer Tarif gibt.

Krankentransportleistungen

Krankentransporte stellen nur dann eine OKP-Leistung dar, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt, welche die medizinische Notwendigkeit des Transports bestätigt. Vom neuen Tarifvertrag sind planbare Liegend- oder Sitzendtransporte zu und/oder von einem geeigneten zugelassenen Leistungserbringer erfasst. Rettungs- bzw.

Notfalleinsätze sind dezidiert ausgeschlossen. Die vereinbarten Preise orientieren sich wie in der Schweiz am Personentransportgewerbe (Taxitarif). (Sandro D’Elia)