Lohnanpassungen in der Landesverwaltung

Adrian Hasler an der Jungbürgerfeier: Wenn ihr das Gefühl habt, dass eine Entwicklung in die falsche Richtung geht, dann macht euch bemerkbar. Tretet in Dialog mit der Politik und präsentiert eure Lösungsvorschläge!

Der Regierungschef rückt Fakten klar 

 

Kleine Anfrage des Avg. Daniel Oehry an Regierungschef Adrian Hasler in der Landtagssitzung vom 5./6.Dezember 2017

 

Frage:

Im «Liechtensteiner Vaterland» vom 2. Dezember wird auf der Parteiseite der VU die Frage gestellt, ob es wahr sei, dass der Streit um die Lohnerhöhungen im Landtag nun auch zu Diskussionen innerhalb der Landesverwaltung führten. Offenbar könne diese nicht im Sinne der Debatte umgesetzt werden, weil der Antrag auf Lohnerhöhung falsch formuliert wurde. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

  1. Ist es wahr, dass die vom Landtag beschlossene Lohnanpassung nicht im Sinne der Debatte umgesetzt werden kann?
  2. Ist es wahr, dass der Antrag auf Lohnerhöhung vom Regierungschef falsch formuliert wurde?

Antwort:

Zu Frage 1:

Nein. Die vom Landtag beschlossene Lohnanpassung wird im Sinne der Debatte umgesetzt. Der Landtag hat einer Erhöhung der Gesamtlohnsumme von 1.5% für Anpassungen des fixen Leistungsanteils zugestimmt, davon 0.75% generell und 0.75% leistungsbezogen. In der Debatte kam auch klar zum Ausdruck, dass es sich nicht um einen Teuerungsausgleich handelt, welcher die Lohnbänder generell anhebt, sondern um eine Anpassung des fixen Leistungsanteils innerhalb der jeweiligen Lohnklasse.

Zu Frage 2:

Nein, das ist nicht richtig. Der Beschlusstext des Landtags entspricht dem Beschlusstext früherer Jahre, wobei die Aufteilung von 0.75% generell und 0.75% leistungsbezogen seitens des Landtags eingebracht wurde. Der Antrag des Abgeordneten Christoph Wenaweser war dabei nicht korrekt formuliert, worauf der Regierungschef eine gemäss Intention des Landtags korrekte Formulierung vorgeschlagen hat.