Liechtenstein richtet seinen Strafvollzug neu aus

Das Landesgefängnis in Vaduz.

Neu: Entlassungsvollzug in der
Strafanstalt Saxerriet

Vaduz – Mit dem Entscheid, den gesamten Strafvollzug in österreichischen Einrichtungen durchzuführen und einen qualifizierten Entlassungsvollzug mittels einer Kooperation mit dem Kanton St. Gallen einzuführen, wird der Strafvollzug neu ausgerichtet.

Das Landesgefängnis wurde 1991 als Untersuchungsgefängnis in Betrieb genommen und genügt den Anforderungen für einen Strafvollzug nach internationalen Standards nicht. Um die Sozialkontakte einheimischer Häftlinge zu erleichtern, hat sich in der Vergangenheit trotzdem die Praxis entwickelt, dass Straftaten bis zu zwei Jahren im Landesgefängnis vollzogen werden. Die Regierung hat deshalb im Jahr 2016 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich mit der strategischen Neuausrichtung des Strafvollzugs befasst hat.

Auf der Basis des Berichts dieser Arbeitsgruppe hat die Regierung beschlossen, künftig bei allen Haftstrafen, auch jenen von bis zu zwei Jahren, vom Vollzug im liechtensteinischen Landesgefängnis abzusehen. Die Rechtsgrundlage hierzu bleibt unverändert der Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Unterbringung von Häftlingen aus dem Jahr 1983. Mit dem von der Regierung genehmigten Memorandum of Understanding wurde zudem der Entlassungsvollzug neu geregelt. Ziel des Entlassungsvollzugs ist es, dass der verurteilte Straftäter auf die voraussichtliche Entlassung vorbereitet wird. Dieser Entlassungsvollzug wird neu in der Strafanstalt Saxerriet durchgeführt.

Foto: Von links Bernd Hammermann, Aurelia Frick, Uwe Langenbahn und Uwe Langenbahn, Leiter Kommandodienste Landespolizei.Foto-Quelle: IKR

„Ich bin überzeugt, dass mit dieser Neuausrichtung des Strafvollzugs und der Möglichkeit des Entlassungsvollzugs in der Strafanstalt Saxerriet die Unterbringung und Resozialisierung von verurteilten Straftätern auf bestmögliche Art und Weise gewährleistet wird“, erklärt Justizministerin Aurelia Frick.