Verordnung über die Kostenziele in der OKP genehmigt

Arztbesuch. Imagebild: Picture Alliance, FF/Main.

 

Vaduz – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. November die Verordnung über die Kostenziele in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für das Jahr 2018 genehmigt.

Die Kostenziele werden jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Das Kostenziel für die Gesamtheit der Leistungserbringer liegt bei +2.0%. Das sektorale Kostenziel für Ärzte beträgt +0.7%.

In diesem Bereich wurden die erwarteten Auswirkungen der Anpassung des Ärztetarifs (TARMED) per 1. Januar 2018 eingerechnet. (Sandro D’Elia, Generalsekretär)