Landtag: Wie schauen die Anschlusslösungen der Schule aus?

Regierungsrätin Dominique Gantenbein hatte in der LT-Sitzung vom 27.-29.März 2018 neun Kleine Anfragen zu beantworten.

Die Anschlusslösungen der letzten drei Jahre waren entweder eine Berufslehre oder der Wechsel in eine andere Mittelschule

Regierungsrätin Dominique Gantenbein beantwortete Kleine Anfragen in der November-Session des Landtags.

Anfrage: Peter Frick (VU)
Beantwortung: Regierungsrätin Dominique Gantenbein

 

Frage:

Es gibt in Liechtenstein Schülerinnen und Schüler die ihre Oberstufenzeit an den weiterführenden Schulen absolvieren. Verschiedene Schultypen stehen unseren jungen Menschen zur Verfügung. Je nach Möglichkeit kann es die Oberschule, die Realschule oder das Gymnasium sein, dies zumindest die klassischen Schultypen. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, wie eine Schule im Ausland oder auch Privatschulen. Dann gibt es junge Menschen die brechen ihre Schulausbildung ab und solche die in ihrer Schulkarriere aufgrund mangelnder Leistungen zurückgestuft werden. Alle finden, gehe ich mal davon aus, Anschlusslösungen.

  1. In welchen Anschlusslösungen, sprich Berufen, Studien oder Auslandsaufenthalten finden wir Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium in der 4. oder 5. Klasse abbrechen?
  2. Wieviel Schülerinnen und Schüler brechen das Gymnasium grundsätzlich ab?
  3. Wieviel junge Liechtensteiner befinden sich an ausländischen Mittelschulen und was für Anschlusslösungen Beruf oder Studien finden diese, nachdem diese im Ausland die Mittelschule absolviert haben?
  4. Wie sehen die Handhabungen und der Umgang mit Prüfungen sowie der Umgang des Auf- und Abrunden von Prüfungen für eine Schülerin oder einen Schüler des Gymnasiums aus, bei einer Rückstufung in die Realschule und wie bei einer Rückstufung von der Realschule in die Oberschule?
  5. Wieviele Schülerinnen und Schüler auf die Stufen zugeteilt sind, dies pro Jahr?

 

Zu Frage 1:

Die Anschlusslösungen der letzten drei Jahre waren entweder eine Berufslehre oder der Wechsel in eine andere Mittelschule. Konkret wurden in den letzten drei Jahren folgende Wege begangen: Kantonsschule Sargans, Wirtschaftsmittelschule Sargans, Berufslehre, Freiwilliges 10. Schuljahr, Landeskonservatorium Feldkirch und Höhere Lehranstalt Bludenz.

Zu Frage 2:

In den vergangenen drei Jahren haben das Gymnasium abgebrochen:

  • im Schuljahr 2014/2015: 15 Schülerinnen und Schüler;
  • im Schuljahr 2015/2016: 14 Schülerinnen und Schüler; und
  • im Schuljahr 2016/2017: 22 Schülerinnen und Schüler

Zu Frage 3:

An ausländischen Mittelschulen befanden sich im Schuljahr 2015/2016 gemäss der Bildungsstatistik 43 Schülerinnen und Schüler an schweizerischen oder österreichischen Gymnasien, 96 Schülerinnen und Schüler an schweizerischen oder österreichischen Fachmittelschulen und 42 Schülerinnen und Schüler an Schweizer Berufsmaturitätsschulen. Welche Anschlusslösungen diese gewählt haben, kann nicht eruiert werden.

Zu Frage 4:

Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I hat nach der «Verordnung vom 14. August 2001 über die Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I» zu erfolgen. Prüfungen bilden einen Bestandteil der Beurteilung, orientieren sich immer an den im Lehrplan angeführten Lernzielen und liegen in der Kompetenz der Lehrpersonen. Der Promotionsdurchschnitt errechnet sich gemäss Art. 20 der genannten Verordnung aus dem Durchschnitt der Noten in den Promotionsfächern und wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

Schüler der ersten, zweiten oder dritten Schulstufe der Realschule und des Gymnasiums, die am Ende des zweiten Semesters einen tieferen Promotionsdurchschnitt als 4.0 erreichen, können vom Schulamt auf Antrag der Klassenkonferenz in die zweite, dritte oder vierte Schulstufe der Oberschule respektive der Realschule umgeteilt werden. Die Entscheidung des Schulamtes stützt sich auf eine Gesamtbeurteilung der Klassenkonferenz, die den tatsächlichen Leistungsstand, die Lernfortschritte und eine Prognose über die voraussichtliche weitere schulische Entwicklung des Schülers berücksichtigt. Beträgt der Promotionsdurchschnitt weniger als 3.8, erfolgt in der Regel eine Umteilung. Ein möglicher Ausnahmegrund wäre beispielsweise eine längere Krankheit. Bei einem Promotionsschnitt von 3,8 oder 3,9 wird zuerst geprüft, ob eine Repetition die bessere prognostische Variante darstellt.

Zu Frage 5:

Eine Analyse über die Schuljahre 2009/2010 bis 2015/2016 hat gezeigt, dass gesamthaft weniger als 3 Prozent der Schülerinnen und Schüler von der Realschule in die Oberschule oder vom Gymnasium in die Realschule umgeteilt werden. Aufgrund der kleinen Zahlen sind die Schwankungen von einem Jahr zum anderen relativ gross.

Auf die Stufen zugeteilt wurden in den vergangenen drei Jahren zahlenmässig folgende Umteilungen vorgenommen:

aus der Realschule:

im Schuljahr 2014/2015:        1. Stufe: 12 Schülerinnen und Schüler;

  1. Stufe: 8 Schülerinnen und Schüler; und
  2. Stufe: 1 Schülerin/Schüler.

im Schuljahr 2015/2016:        1. Stufe: 6 Schülerinnen und Schüler;

  1. Stufe: 5 Schülerinnen und Schüler; und
  2. Stufe: 1 Schülerin/Schüler.

im Schuljahr 2016/2017:        1. Stufe: 15 Schülerinnen und Schüler;

  1. Stufe: 2 Schülerinnen und Schüler; und
  2. Stufe: 2 Schülerin/Schüler.

aus dem Gymnasium:

im Schuljahr 2014/2015:        1. Stufe: 2 Schülerinnen und Schüler;

  1. Stufe: 2 Schülerinnen und Schüler; und
  2. Stufe: 3 Schülerin/Schüler.

im Schuljahr 2015/2016:        1. Stufe: keine;

  1. Stufe: 2 Schülerinnen und Schüler; und
  2. Stufe: keine.

im Schuljahr 2016/2017:        1. Stufe: 2 Schülerinnen und Schüler;

  1. Stufe: keine; und
  2. Stufe: 1 Schülerin/Schüler.