Landtag: Pensionen der Magistraten des Landes

 

Überbrückungsgelder und Dienstnehmerbeiträge in die Pensionsversicherung beträgt insgesamt CHF 2‘249‘000

 

Regierungschef Adrian Hasler beantwortet Kleine Anfragen in der November-Session des Landtags.

Anfrage: Thomas Lageder (Freie Liste)
Beantwortung: Regierungschef Adrian Hasler

Frage:

Im Rechnungsjahr 2017 mussten unter dem Konto 030.307.02 Pensionen Magistraten Rückstellungen für zwei ausscheidende Regierungsmitglieder vorgenommen werden. Die Finanzkommission nahm am 19. April 2017 eine Kreditüberschreitung von CHF 2‘130‘000 Mio. zur Kenntnis.

Ausscheidende Regierungsmitglieder haben laut Art. 39g des Besoldungsgesetzes nach vier Amtsjahren Anspruch auf sechs Jahre Überbrückungsgelder in der Höhe der Hälfte der massgebenden Jahresbesoldung. Ausserdem hat ein ausscheidendes Regierungsmitglied laut Art. 39f die Wahl in der Pensionsversicherung zu verbleiben, wobei der Staat dann die Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge in die Pensionsversicherung bis zur Pensionierung zu leisten hat. Schliesslich bestehen Ansprüche auf Überbrückungsgelder laut Art. 39h auch bei gleichzeitigem Bezug einer Alterspension.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist die vorgenommene Rückstellung für Überbrückungsgelder pro ausgeschiedenes Regierungsmitglied im Jahr 2017?
  2. Hat ein Regierungsmitglied für den Verbleib in der Pensionskasse optiert?
  3. Falls ja, wie viele Jahre werden die Dienstnehmer- und Dienstgeberanteile für diese ausgeschiedenen Regierungsmitglieder in die Pensionskasse bezahlt?
  4. Falls ja, welche Beträge werden bis zur Pensionierung für die ausgeschiedenen Regierungsmitglieder in die Pensionskasse einbezahlt?
  5. Welche Funktion haben Überbrückungsgelder bei gleichzeitigem Pensionsantritt oder anders gefragt, was wird bei gleichzeitigem Pensionsantritt gemäss der Regierung überbrückt?

Antwort/Eräuterung

Einleitend gilt festzuhalten, dass die Aussage des Abgeordneten Thomas Lageder bezüglich Übernahme der Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge in die Pensionsversicherung für ausscheidende Regierungsmitglieder bis zur Pensionierung falsch ist. Der Staat übernimmt im Falle des Verbleibs eines ehemaligen Regierungsmitgliedes in der Pensionsversicherung ausschliesslich den Dienstnehmerbeitrag. Der höhere Dienstgeberbeitrag wird vom ehemaligen Regierungsmitglied übernommen.

Zu Frage 1:

Die im 2017 gebildete Rückstellung für die Überbrückungsgelder und die Übernahme der Dienstnehmerbeiträge in die Pensionsversicherung für ausgeschiedene Regierungs­mitglieder beträgt insgesamt CHF 2‘249‘000. Pro ausgeschiedenem Regierungsmitglied sind dies im ersten Fall CHF 1‘467‘000, im zweiten Fall CHF 782‘000.

Hierbei gilt es jedoch festzuhalten, dass die Überbrückungsgelder gekürzt werden, wenn die Erwerbseinkünfte und die übrigen Einkünfte mit den Überbrückungsgeldern zusammen die letzte Besoldung des Regierungsmitglieds übersteigen.

Zu Frage 2:

Ja, ein ehemaliges Regierungsmitglied hat sich für den Verbleib in der Pensionskasse entschieden.

Zu Frage 3:

Sofern das ausgeschiedene Regierungsmitglied bis zur Erreichung des ordentlichen Pensionsalters in der Pensionsversicherung verbleibt, würden für 17 Jahre und 9 Monate die Dienstnehmerbeiträge in die Pensionskasse bezahlt.

Zu Frage 4:

Sofern das ausgeschiedene Regierungsmitglied bis zur Erreichung des ordentlichen Pensionsalters in der Pensionsversicherung verbleibt, würde ein Betrag von CHF 568‘000 anfallen.

Zu Frage 5:

Die Entschädigung der Regierungsmitglieder ist als Gesamtpaket von Entlohnung während der Amtszeit sowie den Überbrückungsgeldern zu verstehen. Aufgrund dessen stehen die Überbrückungsgelder ausscheidenden Regierungsmitgliedern unabhängig von ihrem Alter grundsätzlich zu. Diese werden gemäss Art. 39i des Besoldungsgesetzes jedoch insoweit gekürzt, als andere Einnahmen erzielt werden. Diese umfassen explizit auch Leistungen der Sozialversicherung wie Renten aus AHV und Pensionsversicherung.