Landtag: Gibt es in Liechtenstein Probleme mit psychoaktiven Drogen?

 

Kleine Anfrage des Abg. Günter Vogt an
Regierungsrätin Dominique Gantenbein

 

In der Landtagssitzung vom September 2017 stellte der Abg. Günter Vogt (VU) an die zuständige Ministerin Dominique Gantenbein eine Kleine Anfrage zum Thema „Psychoaktive Drogen“ in Liechtenstein.

Frage:

Ich habe im Juli dieses Jahres als Delegationsleiter für die OSZE an einem Workshop zum Informationsaustausch zu „Psychoaktiven Drogen“ in Minsk – Belarus teilgenommen. Eine psychotrope Substanz ist ein die menschliche Psyche beeinflussender Wirkstoff (bzw. eine Wirkstoffmischung). Dazu gehören z.B. auch sogenannte Badesalzdrogen. Die Zahl neu entdeckter Substanzen auf dem europäischen Drogenmarkt wächst seit Jahren und die OSZE versucht die Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und Anlaufstellen in diesem Bereich zu fördern. Gemäss den Ausführungen der Polizei von Belarus blockiert diese ca. 11 Internetseiten mit über 43 Shop’s, in welchen psychoaktive Drogen verkauft werden. Gemäss Ihren Aussagen gibt es mittlerweile über 500 verschiedene Substanzen, welche auch nicht alle unter die entsprechenden gesetzlichen Richtlinien fallen. Da mir die Situation in Liechtenstein nicht bekannt war habe ich versucht, diese Informationen auf dem bilateralen Weg mit einer einfachen Anfrage per Mail aus Belarus an die Landespolizei, zu erhalten. Ich habe vom Polizeichef eine ablehnende Rückmeldung mit Verweis auf LGBl. 2003/108 GVVKG erhalten. Ich darf auf diesem Weg festhalten, dass die angefragten Inhalte mit Sicherheit in meinem Ermessen keinen speziellen Datenschutz oder Informationen, welche nicht für das öffentliche Interesse gedacht sind, beinhalteten. Die identischen Fragen stelle ich deshalb im Rahmen meiner kleinen Anfrage nun auf offiziellem Weg in der Landtagssession im Rahmen dieser kleinen Anfragen an das zuständige Ministerium.

  1. Gibt es in Liechtenstein ein Problem mit NPS Substanzen?
  2. Was wird seitens der LLP dagegen unternommen?
  3. Gibt es spezielle gesetzliche Grundlagen oder Regeln für gerade diese in enormen Tempo wechselnden und neuen Substanzen oder wie sieht die Gesetzeslage in Liechtenstein dafür aus?
  4. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Ärzten und Spitälern in diesem Bereich. Erfolgt ein informativer Austausch oder besteht eine Meldepflicht?
  5. Werden durch Liechtenstein Internetseiten, welche in Verbindung mit Drogen bekannt sind, blockiert?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Dem Amt für soziale Dienste sind aufgrund der Fallführungen keine substantiellen Probleme mit diesen Designerdrogen bekannt, auch nicht mit Liquid Ecstasy oder Legal Heights. In der im Jahr 2015 durchgeführten Schülerstudie wurden diesbezüglich Befragungen durchgeführt. Damals gaben 5% der Befragten an, einmal neue Psychoaktive Substanzen probiert zu haben. Auch die Landespolizei bestätigt, dass in Bezug auf die neuen psychoaktiven Substanzen nicht von einem expliziten Problem gesprochen werden kann.

Zu Frage 2:

Seitens der Landespolizei wird bei Ermittlungen im Bereich der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz bzw. im Bereich der illegalen Drogen kein spezieller Fokus auf neue psychoaktive Substanzen gelegt. Ein explizites Internet-Monitoring oder ähnliches wird nicht durchgeführt.

Zu Frage 3:

Die gesetzlichen Grundlagen sind im Gesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BMG) und der Verordnung über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BMV) geregelt. Die Liste der verbotenen Betäubungsmittel findet sich in der Betäubungsmittelverordnung. Die Aktualisierung der Liste erfolgt im Einklang mit der Schweiz und ist somit international abgestimmt. Damit soll verhindert werden, dass Liechtenstein zu einem Umschlagplatz für den Handel mit Designer-Drogen wird.

Zu Frage 4:

Es besteht keine Meldepflicht von Gesundheitsfachpersonen gegenüber den Gesundheitsbehörden. Individuelle Meldungen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.

Seitens der Landespolizei erfolgt ein allgemeiner Austausch mit Ärzten bzw. Spitälern im Bedarfsfall. Behördean und Ämter in Liechtenstein werden seitens der Landespolizei im Sinne der Amtshilfe regelmässig über Vorkommnisse und Ereignisse orientiert.

Zu Frage 5:

Der Landespolizei liegen keine Informationen vor, wonach in Liechtenstein Internetseiten, welche mit verbotenen Substanzen in Verbindung gebracht werden, blockiert werden. Seitens der Landespolizei werden keine einschlägigen Internetseiten blockiert.