Handys – ein wenig guter Wille ist gefragt

Dass Handys praktisch sind, wird heutzutage niemand mehr verneinen. Dennoch scheiden sich an ihrer Nutzung die Geister. So sollen sie zur sozialen Verkümmerung der Gesellschaft beitragen und zur Vereinsamung des Einzelnen führen können.

Text: Heribert Beck 

 

Offenbar kann aber auch das Gegenteil der Fall sein, wie das Beispiel einer Schulkasse in der Schweiz zeigt: Dort fragte der Lehrer seine Schülerinnen, ob sie sich eine Woche ohne Handy vorstellen könnten. Lediglich eine erklärte sich bereit, ihr Handy abzugeben. Nach wenigen Tagen wollte jedoch auch sie wieder ihr Handy benutzen können, da sie ohne es von sämtlichen Nachrichten und Neuigkeiten, die ihre Kolleginnen austauschten, abgeschnitten und somit auch in den Pausen relativ isoliert war.

Umfrage war vergeblich
Dass es in Liechtenstein bereits soweit ist, dass Jugendliche vom sozialen Leben ausgeschlossen sind, wenn sie nicht über das Handy WhatsApp-Nachrichten verschicken können oder mobil in den sozialen Netzwerken aktiv sind, scheint zumindest nicht ausgeschlossen. Wirklich dazu äussern wollen sich die Jugendlichen aber offensichtlich nicht, wie eine letztlich vergebliche Umfrage im Freibad Mühleholz zeigt, wo die Handys auch auf der Liegewiese immer dabei sind. Hinter vorgehaltener Hand erzählen die Jungen dann aber doch von ihrer Handynutzung. «Aber bitte nicht mit Namen oder Bild in der Zeitung!» Niemand möchte als handysüchtig dargestellt werden.

Aufklärung statt Verbote
Was sie erzählen, lässt jedenfalls erahnen, dass es ähnlich zu und her geht wie im Beispiel aus der Schweiz. Mit ihren Kolleginnen und Kollegen tauschen die Jugendlichen sich über das Handy bis zu halbstündlich und häufiger aus. Der neuste Tratsch wird in den Chatgruppen auf WhatsApp erzählt und Meinungen dazu eingeholt. Oder es werden Bilder auf Facebook gepostet mit den aktuellsten Aktivitäten – seien diese nun für Aussenstehende spektakulär oder nicht. «Wen es nicht interessiert, der muss es ja nicht anschauen oder kommentieren.» Oder «liken», versteht sich. Verständlich, dass auch die Eltern den Handykonsum ihrer Kinder nicht immer «liken». Gerade sie sind aber gefragt, wenn es darum geht, ihren Kindern die Gefahren eines digitalen Fussabdrucks im Internet nahe zu bringen – wobei es sicherlich falsch wäre, die Kinder und Jugendlichen mit Verboten einzuschränken und sie vielmehr sensibilisiert werden sollten.

Im Unterricht nicht, in der Pause schon
Eine ähnliche Aufgabe kommt den Lehrpersonen zu, deren Unterricht von Handytönen gestört werden kann. Gemäss einem Radio-L-Bericht überlässt es das Schulamt den Schulen, wie sie mit Handyverboten umgehen. Peter Hilti, Leiter der Realschule Vaduz, führte in diesem Bericht auf Radio L kürzlich aus, dass spätestens ab der 7. Schulstufe alle Schüler ein Handy besässen. Glücklicherweise sei den Jugendlichen in diesem Alter aber auch schon bewusst, welchen Online-Fussabdruck sie im Netz hinterlassen können.

In der Realschule Vaduz folge die Handynutzung zwei Regeln: Während der Stunden ist sie nur erlaubt, wenn der Lehrer das  Handy zu Unterrichtszwecken einsetzt, was gemäss Peter Hilti immer häufiger vorkomme. In der grossen Pause und der Mittagspause hingegen sei die Nutzung erlaubt.

Das Handy am Ohr
Bei allem Einsatz des Handys: Einzig zum Telefonieren scheint es in der jüngeren Generation so gut wie niemand mehr zu benutzen. Am Ohr hat es von den Jugendlichen im Freibad jedenfalls keiner und auch auf dem Schulhof ist das eine Seltenheit.

Das Handy am Ohr zu haben, ist jedoch beim Fahren eine Unsitte, die nicht auszumerzen zu sein scheint, von der die Landespolizei aber vehement abrät – und die auch mit 80 Franken gebüsst wird, sofern jemand in einer Kontrolle auffällt. Beim Verfassen von Textnachrichten erfolgt sogar eine Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft. «Die Handynutzung am Steuer ist im Strassenverkehrsgesetz geregelt. Dazu gibt es zwei Artikel: Laut dem Art. 29 des Strassenverkehrsgesetzes muss der Führer sein Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann, und er darf nicht behindert werden», sagt Sibylle Marxer, Mediensprecherin der Landespolizei, auf Anfrage. Die Verkehrsregelverordnung besage zudem in Artikel 3, dass der Fahrzeugführer seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuzuwenden hat. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert und seine Aufmerksamkeit darf durch Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt werden.

«Studien zeigen auf, dass das Risiko, schwer zu verunfallen, durch das Telefonieren während der Fahrt um vier bis fünf Mal höher ist, egal ob mit oder ohne Freisprecheinrichtung»

Telefonieren lenkt immer ab
Ganz allgemein lenke das Telefonieren während der Autofahrt ab. «Durch das Telefonieren mit dem Handy gefährden sich die Lenker nicht nur selber, sondern auch andere. Der Lenker kann seiner Pflicht zur ständigen Beherrschung des Fahrzeuges nicht mehr nachkommen», sagt Sibylle Marxer. Durch das Telefonieren ist eine Hand weniger am Steuer, was eine körperliche Ablenkung darstellt und wodurch die Reaktionsfähigkeit des Lenkers eingeschränkt ist. Durch Freisprecheinrichtungen kann ein Lenker zwar beide Hände am Steuer belassen und schneller reagieren, eine gedankliche Ablenkung, mangelnde Aufmerksamkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und eine damit verbundene längere Reaktionszeit bestehen aber auch hier.

«Studien zeigen auf, dass das Risiko, schwer zu verunfallen, durch das Telefonieren während der Fahrt um vier bis fünf Mal höher ist, egal ob mit oder ohne Freisprecheinrichtung», sagt Sibylle Marxer. Deshalb sei die Prävention in Form von Verkehrskontrollen sehr wichtig, auch wenn sie nicht geliebt werden. Diese werden regelmässig mit dem Schwerpunkt «Handy am Steuer» gemacht. Es müsse dabei immer wieder festgestellt werden, dass es eine erhebliche Anzahl Fahrzeuglenker gibt, welche diese gesetzlichen Bestimmungen missachten. Ergänzend gibt es eine Verkehrskampagne zum Thema Ablenkung, die einmal im Jahr mittels Plakaten am Strassenrand und einer Medienmitteilung publik gemacht wird.

Das Handy am Arbeitsplatz
Und wie steht es um die Handynutzung am Arbeitsplatz. Deutsche Gerichte müssen sich immer wieder mit dieser Materie befassen. Sei es privates Telefonieren über das Diensthandy, privates Surfen im Büro oder SMS-Tippen während der Arbeit – da scheint der Streit vorprogrammiert. Die meisten Mitarbeiter nutzen für private Telefonate während der Arbeitszeit ihr eigenes Handy. Dabei ist nur ein geringes Unrechtsbewusstsein vorhanden, da sie ihrem Arbeitgeber keine Kosten auferlegen; dabei geht aber viel bezahlte Arbeitszeit verloren.

In Liechtenstein ist das Privathandy am Arbeitsplatz aber offenbar kein Problem. Bei der Liechtensteinischen Landesverwaltung (LLV) wird die Handynutzung ähnlich wie privates Surfen im Netz gehandhabt. «Es gibt keine konkrete Regelung, ich würde mich da an die Regel für Internet-Nutzung halten. Die Durchsetzung ist Führungsaufgabe», sagt Martin Matt, der Leiter des Amts für Informatik. Die Regelung für das Internet besagt, dass dessen Nutzung im Allgemeinen nur zulässig ist, wenn sie beruflichen Zwecken dient. Eine Nutzung für private, nichtkommerzielle Zwecke ist erlaubt, soweit sie nicht übermässig ist und die Erfüllung der Arbeitspflichten nicht beeinträchtigt.

«Fair use» in der Landesverwaltung
Aus den Grundsätzen für die Mobiltelefonie geht hervor, dass die Landesverwaltung den mobilen Zugriff auf die Outlook-Services Mail, Kalender und Kontakte erlaubt – über von der LLV zur Verfügung gestellte Smartphones/Tablets und auch über private Geräte. Für die Nutzung erweiterter Dienste (Netzlaufwerk-Zugriff, Intranet etc.) müssen die Geräte unter die Verwaltung einer Mobile-Device-Management-Lösung (MDM) gestellt werden. Die MDM-Lösung unterteilt das Mobiltelefon in einen Privat- und Geschäftsbereich, wobei der Privatbereich keine weiteren Einschränkungen erfährt. Der Geschäftsbereich unterliegt jedoch den Sicherheitsrichtlinien der LLV.

«Private Gespräche auf Diensthandys sind nach dem IT-Reglement nach dem Prinzip «Fair use» ausdrücklich erlaubt. Bei privater Nutzung des Diensthandys entstehen keine Kosten für die LLV, da hinter den Verträgen hohe Pauschalen für Gesprächs- und Datennutzung liegen», sagt Martin Matt.

Privatgeräte mit Privatabonnements im geschäftlichen Einsatz haben hingegen in der Regel keinen Anspruch auf eine monatliche Entschädigung für die Abonnementskosten. Die vorgesetzte Person entscheidet aber, ob der Anspruch an ein Geschäftsabonnement gegeben ist oder nicht. Gleiches gilt für die Zurverfügungstellung eines Diensthandys.

«Wir müssen uns aber schützen, dass man keine Software herunterlädt, die dann Viren verursacht.»

Handynutzung mit Augenmass
Relativ kulant ist auch die Privatwirtschaft in Liechtenstein, wie eine kurze Umfrage bei ausgewählten Unternehmen zeigt. «Wir haben keine Regeln, was das Telefonieren, WhatsApp oder sonstiges beinhaltet – wenn ein Nutzer sein Datenvolumen oder seine Telefonzeiten überschreitet, ist es mit dem Anbieter so geregelt, dass ab einer gewissen Summe, die überschritten wird, diese Dienste für den restlichen Monat gesperrt werden», sagt Katharina Lenhart von der Sporteo Sportmanagement AG auf Anfrage.

Peter Göppel von der BVD Druck+Verlag AG informiert, dass seine Firma eine Art Reglement habe, aber die Mitarbeiter zur Eigenverantwortung bei der Nutzung von Internet und Handy anrege. «Wir müssen uns aber schützen, dass man keine Software herunterlädt, die dann Viren verursacht.» Auch das Herunterladen von Spielen oder die Teilnahme an Auktionen sei untersagt. «Auf der anderen Seite haben wir WLAN, das wir auch den Mitarbeitern zur Verfügung stellen.»

So oder so: Bei der Handynutzung ist es wie fast überall. Des einen Freud‘ ist des anderen Leid. Mit ein wenig gutem Willen und Augenmass lassen sich Mobiltelefone und der Alltag – sei es in Schule, in Beruf oder Strassenverkehr – aber zur allgemeinen Zufriedenheit regeln und kombinieren.