Flugverbotszonen für Drohnen

Gefährdungen Einhalt gebieten

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Juli 2017 eine permanente Flugverbotszone für Drohnen oder auch Multikopter für das Gebiet Regierungsgebäude – Landtagsgebäude – Schloss Vaduz erlassen.

Die Verwendung von Drohnen richtet sich in Liechtenstein nach dem schweizerischen Luftfahrtrecht sowie dem liechtensteinischen Datenschutzgesetz.

Aufgrund der stetigen Zunahme von Drohnenflügen im Bereich des Regierungsgebäudes, Landtaggebäudes und des Schlosses Vaduz und der damit einhergehenden Gefährdungen, hat die Regierung entschieden, das genannte Gebiet basierend auf der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) ganzjährig als Flugverbotszone auszuweisen.

Die genaue Lage der Flugverbotszone kann auf der Homepage des Amtes für Bau und Infrastruktur -> Zivilluftfahrt -> Drohnen und Flugmodelle eingesehen werden. (Markus Verling).