Slowenien streicht Liechtenstein von Listen der nicht-kooperativen Steuergebiete

Ab sofort: Steuerliche Gleichbehandlung

Vaduz – Liechtenstein wurde von zwei slowenischen Listen der nicht-kooperativen Steuergebiete entfernt. Die entsprechenden Beschlüsse wurden im slowenischen Amtsblatt Nr. 30/2017 vom 16 Juni 2017 publiziert und traten am 17. Juni 2017 in Kraft.

Diese Massnahme der slowenischen Behörden ermöglicht eine steuerliche Gleichbehandlung im Verhältnis zu anderen EU- und EWR-Staaten im Bereich der Quellensteuern auf Dividenden und der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden.

Die Voraussetzungen für die Befreiung von der slowenischen Quellensteuer bei Ausschüttungen einer slowenischen Gesellschaft an Gesellschaften mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat greifen nun in gleicherweise für Ausschüttungen an liechtensteinische Gesellschaften. Spenden einer slowenischen natürlichen oder juristischen Person an Personen mit Ansässigkeit in Liechtenstein sind unter denselben Bedingungen abzugsfähig, wie diese für Ansässige in EU Mitgliedstaaten gelten.

Die Listen der nicht-kooperierenden Steuergebiete beruhten auf dem fehlenden Informationsaustausch. Slowenien reagiert damit auf das Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU zum automatischen Informationsaustausch und zum Informationsaustausch auf Anfrage ab 1. Januar 2016. (Irene Salvi)