Ärztekammer wählt Vorstand und verabschiedet neue Bedarfsplanung

Die Präsidentin der Liechtensteiner Ärztekammer, Frau Dr. Ruth Kranz-Candrian, ist vom Vorwurf der „Überarztung“ durch das Liechtensteiner Obergericht freigesprochen worden.

– Vorstand wiedergewählt und erweitert, Dr. Ruth Kranz-Candrian als Präsidentin bestätigt;
– Neue Bedarfsplanung verabschiedet, Genehmigung durch Regierung ausstehend

 

Die Ärztekammer hat am Montagabend die 39. Plenarversammlung abgehalten. Neben zahlreichen Sachthemen standen die Vorstandswahlen für die Mandatsperiode 2017 – 2020 auf dem Traktandum. Prof. Dr. Alexander Reis stellte sich aus beruflichen Gründen nicht mehr zur Wahl und wurde für seine Verdienste verdankt und verabschiedet.

Die Vorstandsmitglieder Dr. Ruth-Kranz-Candrian (Präsidentin), Dr. Ulrike C. Garber (Vizepräsidentin) und Dr. Johannes Jehle (Vorstandsmitglied) stellten sich für eine weitere Mandatsperiode zur Verfügung. Verstärkt werden die bisherigen Mandatsträger durch Dr. Gerald Rehor (Fach-arzt für Dermatologie und Venerologie, Vaduz) und med. Christian Jedl (Facharzt für Allgemeinmedizin, Triesenberg). Alle zur Wahl stehenden Mitglieder wurden mit grosser Mehrheit gewählt bzw. im Amt bestätigt.

Die Plenarversammlung hat sich schwerpunktmässig mit der Totalrevision der Bedarfsplanung befasst und diese mit grosser Mehrheit verabschiedet. Die Verabschiedung durch die Plenarversammlung bildet den Ab-schluss der Verhandlungen zwischen Ärztekammer und Krankenkassenverband, so dass die Bedarfsplanung bei der Regierung zur Genehmigung eingereicht werden kann.

Die revidierte Bedarfsplanung ersetzt die inzwischen mängelbehaftete Bedarfsplanung, welche 2004 von der Regierung erlassen wurde. Durch zahlreiche Optimierungen und Neuerungen verspricht die Bedarfsplanung eine passgenauere ambulante Grund- und Spezialversorgung der liechtensteinischen Bevölkerung, so dass eine zeitgerechte Inanspruchnahme benötigter medizinischer Leistungen sichergestellt ist. (Mag.iur. Stefan Rüdisser)