Liechtenstein und Monaco unterzeichnen Doppelbesteuerungsabkommen

Im Rahmen eines Botschaftertreffens in Bern unterzeichnete Botschafterin Doris Frick am 28. Juni 2017 ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Monaco.

Vaduz – Im Rahmen eines Botschaftertreffens in Bern unterzeichnete Botschafterin Doris Frick am 28. Juni 2017 ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Monaco. Das gemeinsame Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Monaco bezweckt die Rechtssicherheit von Investoren zu erhöhen und die enge Zusammenarbeit weiter zu stärken.

Das DBA orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des BEPS-Projektes der OECD und der G20-Länder, welches sich gegen die Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext richtet.

Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung und die Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Es regelt auch klarstellend die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen. Im Rahmen der Bestimmungen über das Verständigungsverfahren zwischen den beiden Ländern wurde zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle auch eine Schiedsklausel vereinbart. Der Informationsaustausch ist nach internationalem Standard geregelt, wobei vorgesehen ist, dass der automatische Informationsaustausch über das Instrument der Multilateralen Behördenvereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) abgewickelt werden wird. (Irene Salvi)