Regierung schlägt Absenkung der Eintrittshürden für innovative Unternehmen zum Finanzplatz Liechtenstein vor

Vaduz – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 2. Mai 2017 den Bericht und Antrag betreffend die Anpassung des Bankengesetzes und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes an den Landtag verabschiedet.

Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass die Finanzmarktaufsicht in Zukunft das Minimalkapital von Banken und Wertpapierfirmen auf das jeweilige Risikoprofil anpassen kann. Damit will die Regierung eine Attraktivitätssteigerung des Finanzplatzes Liechtenstein für die internationale Fintech-Szene erreichen. Die neuen Kapitalvorschriften erfolgen innerhalb des europäischen Regulierungsrahmens, weshalb der Zugang zum europäischen Wirtschaftsraum gewährleistet wird.

Die bestehende Bankenregulierung orientiert sich am Modell der Universalbanken, die eine umfassende Dienstleistungspalette anbieten. Mit dem verstärkten Auftreten von Fintech-Unternehmen als Anbieter von Bankdienstleistungen ist ein klarer Trend hin zur Spezialisierung festzustellen. In Zukunft werden also vermehrt Unternehmen aktiv sein, die nur einen bestimmten Teil der Bankdienstleistungen, verbunden mit einem individuellen Risikoprofil, anbieten. Mit der geplanten Gesetzesänderung kann die Finanzmarktaufsicht als Zulassungs- und Aufsichtsbehörde dieser Entwicklung besser Rechnung tragen. Sie ist eine Massnahme, um die Chancen der neuen Finanztechnologien für den Finanzplatz und das Land zu nutzen. (Markus Biedermann)