Wildtiere in Liechtenstein und in der Schweiz: Keine Fälle von Tuberkulose

Trotz der beruhigenden Ergebnisse das Risiko eines Auftretens der Tuberkulose bei Wildtieren hoch. Die Untersuchungen im Überwachungsgebiet sollen daher auch 2017 fortgeführt werden. Foto: Pictures Alliance, Frankfurt/Main.

 

Mitteilung des Veterinäramtes, Vaduz

Vaduz – Untersuchungen von Wildtieren zeigen, dass es in Liechtenstein und in der Schweiz keine Krankheitsfälle von Tuberkulose gibt. Das Risiko einer Einschleppung dieser Tierseuche in den heimischen Wildbestand bleibt jedoch weiterhin hoch. Prophylaktische Vorkehrungen und Früherkennung bleiben wichtige Massnahmen.

Anders als in Westösterreich, Südbayern, Frankreich und Italien sind Liechtenstein und die Schweiz aktuell nicht von der Rindertuberkulose in der Nutztier- und Wildtierpopulation betroffen.

Die teilweise infizierten Hirsch- und Wildschweinpopulationen in den betroffenen Grenzgebieten zur Schweiz erhöhen jedoch das Ansteckungsrisiko für unsere Wild- und Nutztiere. Tuberkulose kann nicht nur zwischen Wild- und Nutztieren, sondern auch auf den Menschen übertragen werden.

Die Zusammenarbeit zwischen Veterinärdienst, Jagdverwaltung und Jägern ist aus diesem Grund unverzichtbar. Dazu gehören insbesondere die wirksame Früherkennung und die Überwachung der Tuberkulose beim Wild.

Tuberkulose-spezifisches Früherkennungsprogramm bei Wildtieren

Seit Juni 2014 bildet Liechtenstein zusammen mit Nordbünden sowie Teilen vom Sarganserland und Werdenberg ein definiertes Überwachungsgebiet, in welchem ein Tuberkulose-spezifisches Früherkennungsprogramm bei Wildtieren durchgeführt wird. Das Programm wird in Zusammenarbeit der Ostschweizer Kantone St. Gallen und Graubünden, Liechtenstein und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen: Sämtliche Tests der beprobten 209 Wildtiere sind negativ.

Trotz der beruhigenden Ergebnisse bleibt das Risiko eines Auftretens der Tuberkulose bei Wildtieren hoch. Die Untersuchungen im Überwachungsgebiet sollen daher auch 2017 fortgeführt werden. Gemäss Tierseuchenverordnung sind Jäger und Wildhüter zudem verpflichtet, verdächtige Veränderungen, die auf Tierseuchen hindeuten, einem amtlichen Tierarzt zu melden.