Tarifstreit Gesundheitsministerium/Ärztekammer erreicht eine neue Dimension

Regierungsrat Mauro Pedrazzini hatte sechs Kleine Anfragen zu beantworten. 
Versorgung auch in 2017 sichergestellt - Kein Tarifstreit auf dem Rücken der Patienten
 / Bestehende Verträge gelten weiterhin

Unmittelbar nach der Medienkonferenz der Liechtensteiner Ärztekammer von heute in Schaan, hat das Ressorts von Gesundheitsminister Mauro Pedrazzini die dort gemachten Äusserungen aufs Schärfste zurückgewiesen. Das Amt wirft der Ärzteschaft die Verbreitung „unwahrer Behauptungen“ vor. Während die Ärzteschaft die OKP-Verträge auf den 1. Jänner 2017 gekündigt hat, müssen nach Meinung des  Regierungsrates noch eine Kündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden. Lesen Sie nachstehend die Mitteilung des Gesundheitsministeriums.

Vaduz – Die Ärztekammer spricht in ihrer Medienmitteilung davon, dass sie den neuen OKP-Verträgen nicht beitreten werde. Die bestehenden Verträge gelten längstens bis zum 31.12.2017 und haben eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Das heisst, dass rechtlich frühestens zum 1. Juli 2017 eine Veränderung eintreten kann. Wenn ein Arzt seinen Vertrag kündigt, so wird die Stelle neu ausgeschrieben.

Keine Zahlungspflicht für allfällige Rechnungen durch den Patienten

Sofern es Ärzte gibt, welche dem Patienten per 1.1.2017 die Rechnung direkt zustellen, sind die Patienten angehalten, diese Rechnung nicht zu begleichen und allenfalls der Krankenkasse weiterzuleiten. Gemäss geltendem Tarifvertrag sind die Krankenkassen Schuldner der in Rechnung gestellten Leistungen.

Unwahre Behauptungen in der Medienmitteilung

In der Medienmitteilung der Ärztekammer werden Behauptungen ausgeführt, welche für das Ministerium nicht nachvollziehbar sind. Aussagen, dass die Regierung die „Rationierung medizinischer Betreuung“ oder eine „Verstaatlichung“ anstrebe, dass der Arzt nicht mehr über die Behandlungsmethode entscheide oder die Regierung bzw. der Krankenkassenverband entscheide, wann und wie eine Leistung erbracht werden dürfe, entbehren jeglicher Grundlage. Das Gegenteil ist der Fall. Die bestehende Bedarfsplanung hat grosse Schwächen und es ist nötig, mit den OKP-Verträgen auch Pflichten zu verbinden, damit die benötigte Versorgung sichergestellt ist.

Keine Austragung des Tarifstreits auf dem Rücken der Patienten

Das Vorgehen des Vorstandes der Ärztekammer stellt sich für das Ministerium für Gesellschaft so dar, als wolle dieser die in der KVG-Revision vorgesehenen und vom Volk bestätigten Änderungen, insbesondere die Einführung des TARMED, die verbesserte Bedarfsplanung, Leistungspflicht sowie Teilzeitstellen, nicht akzeptieren. Der Streit um den TARMED währt schon über ein Jahrzehnt und es ist der Ärztekammer bisher stets gelungen, die Einführung zu verhindern. Die Terminwahl kurz vor Jahresende, am Jahrestag der Abstimmung über die KVG-Revision und einige Wochen vor den Wahlen deutet darauf hin, dass politisch Druck aufgebaut werden soll. Das Ministerium für Gesellschaft wird sich mit dem Vorstand der Ärztekammer noch diese Woche zu einer Aussprache treffen. Es wird jedoch nicht so weit kommen, dass ein Tarifstreit sowie der Versuch, sich einem vom Volk gutgeheissenen Gesetz zu entziehen, auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.

Modelle wie die Vertragsfreiheit sowie Tiers
Garant in Zukunft durchaus denkbar

Der Vorstand der Ärztekammer spricht in seiner Aussendung Themen an, welche schon öfters diskutiert wurden. So war der Tiers Garant – die Regelung, dass die Rechnungen direkt an den Patienten ergehen und von diesem bezahlt werden – ursprünglich im Rahmen der KVG-Revision vorgesehen. Aufgrund der negativen Stellungnahmen in der Vernehmlassung, unter anderem auch seitens der Ärztekammer, wurde diese Idee aber wieder verworfen.

Des Weiteren ist für das Ministerium für Gesellschaft auch die Einführung der Vertragsfreiheit durchaus prüfenswert. Der Krankenkassenverband kann dann die für die Versorgung notwendigen Stellen ausschreiben und Verträge mit Ärzten direkt abschliessen. So könnten auch die derzeit bestehenden Engpässe und Probleme wie beispielweise bei der Gynäkologie, bei der die Ärztekammer die Besetzung der bereits ausgeschriebenen Stelle verweigert, schneller behoben werden. Die für solche Systemänderungen notwendigen gesetzlichen Grundlagen können relativ rasch erarbeitet werden.

Versorgung sichergestellt

Das Ministerium wird zusammen mit dem Krankenkassenverband die nötigen Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung treffen und dafür sorgen, dass die Patienten nicht die leidtragenden in diesem Streit sind. Jedenfalls hat die Ärztekammer in ihrer heutigen Medienkonferenz bestätigt, dass die Ärzte nach dem Jahresende weiterhin tätig sein werden. Es ist also nicht eine Frage der Versorgung, sondern es geht um Geld. Das Ministerium rät den Patienten, sich keine Gedanken um die Bezahlung der Rechnungen zu machen. Dieser Tarifstreit soll zwischen dem Krankenkassenverband und der Ärztekammer, nötigenfalls unter Beteiligung des Ministeriums, ausgetragen werden.

 

 

 

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft

Generalsekretär Sandro D’Elia

T +423 236 60 10