Regierung ändert KVV und Verordnung über Kostenziele und Qualitätssicherung ab 2. Januar 2017

In der Juni-Session des Landtages hatte Regierungsrat Mauro Pedrazzini u.a. auch eine Kleine Anfrage von Landtags-Vizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz zur Besetzung des AHV-Verwaltungsrates zu beantworten.

Regierung lässt sich nicht unter Druck setzen!

Vaduz  – Nach der Aussprache zwischen dem Regierungschef und dem Gesundheitsminister mit dem Vorstand der Ärztekammer hat das Ministerium für Gesellschaft den Entwurf der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz im Sinne des Vorbringens der Ärzteschaft angepasst.

Die Ärztekammer hat auch diesen Kompromissvorschlag abgelehnt. Da die Regierung zu weiteren Konzessionen nicht bereit ist und um den im Rahmen der OKP zugelassenen Ärzten Rechtssicherheit zu gewährleisten, wurde der vom Ministerium für Gesellschaft erarbeitete Kompromissvorschlag von der Regierung am Donnerstag, 22. Dezember 2016 verabschiedet.

Regierung lässt sich nicht unter Druck setzen

Die Regierung verdeutlicht mit dem Erlass der Verordnung ihre klare Haltung, dass die im Rahmen der KVG-Revision von Landtag und Volk eingeführten neuen Bestimmungen nicht zur Disposition stehen. Mit einer öffentlichkeitswirksamen Pressekonferenz und einem Schreiben an alle Haushalte wurde von der Ärztekammer versucht, durch Verunsicherung der Patienten Druck auf die Regierung auszuüben.

Dieses Vorgehen wird als nicht zielführend angesehen, um die Zusammenarbeit zwischen der Politik und der Ärzteschaft zu verbessern. Die Bereitschaft der Regierung, der Ärztekammer in sachlichen Fragen entgegenzukommen, hat zu keiner Änderung ihrer Haltung bezüglich der flächendeckenden Anwendung des Tarifsystems Tarmed geführt.

Rechnungen werden nicht an die Patienten geschickt

Um den Druck zu erhöhen, verfolgte die Ärztekammer das Ziel, den Patienten die Rechnungen für Arztleistungen direkt zuzustellen. Somit wären die Patienten durch die damit verbundenen Umtriebe die Leidtragenden dieses Tarifkonflikts gewesen. Die Ärztekammer hat nun entschieden, dieses Druckmittel nicht einzusetzen und entlastet damit die Patienten, denen diese Umtriebe erspart bleiben.

Taxpunktwert in Höhe von 83 Rappen festgelegt

Wie im Gesetz vorgesehen, wird per 1. Januar 2017 der Tarmed als anwendbarer Tarif im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingeführt. Hierzu muss die Regierung mangels Einigung der Verbände einen Taxpunktwert festlegen. Als Taxpunktwert wird mit der Verordnung CHF 0.83 festgelegt. Aufgrund einer Vergleichsstudie, welche die Regierung in Auftrag gegeben hat und deren Resultate auch von der Ärztekammer akzeptiert wurden, sollten mit diesem Taxpunktwert insgesamt keine Mehrkosten entstehen.

Für das Landesspital wurde festgelegt, dass derselbe Taxpunktwert anzuwenden sei. Damit wird das Landesspital im nächsten Jahr ambulante Leistungen zu denselben Konditionen wie die niedergelassenen Ärzte abrechnen.

Ministerium fordert alle Ärzte auf mit Tarmed abzurechnen

Das Ministerium für Gesellschaft fordert die Ärzte auf, ab dem 1. Januar 2017 mit Tarmed abzurechnen und zwar unabhängig davon, ob sie mit oder ohne OKP-Vertrag tätig sind. Sie ersparen den Patienten und den Kassen damit unnötige Umtriebe. Ministerium für Gesellschaft, Sandro D’Elia.