Landtag: Kleine Anfragen an Regierungsrat Mauro Pedrazzini

In der Juni-Session des Landtages hatte Regierungsrat Mauro Pedrazzini u.a. auch eine Kleine Anfrage von Landtags-Vizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz zur Besetzung des AHV-Verwaltungsrates zu beantworten.

 

Anfragen zum Landesspital, Tarmed, Krankenkassa-Reserven, Kita

Anfrage des Abg. Rainer Gopp

Thema: Strategie des Landesspitals im Kontext der demografischen Entwicklung

Antwort: Regierungsrat Mauro Pedrazzini

 

Frage:

Die demografische Entwicklung wird bereits in den nächsten Jahren eine Verdoppelung der betagten Menschen in Liechtenstein mit sich bringen. Somit wird mit Sicherheit auch der Anspruch an geriatrische Leistungen steigen. Bereits im Jahre 2011 wurde in der öffentlichen Diskussion gefordert, dass am Landesspital akutgeriatrische Kompetenz aufgebaut werden sollte. Heute wird auf der Webseite des Landesspitals die Akutgeriatrie als Schwerpunktthema aufgeführt und ist im Bereich Innere Medizin angesiedelt. Als einzige Schwerpunktdisziplin ist aber keine Zuständigkeit einem Arzt des Landesspitals zugewiesen.

  1. Wo steht heute das Landesspital in Bezug auf die Altersmedizin?
  2. Welche Leistungen werden am Landesspital konkret angeboten und was fehlt heute um den Herausforderungen der demografischen Entwicklung gerecht werden zu können?
  3. Hat das Landesspital einen ausgebildeten Geriater angestellt beziehungsweise wer ist für diesen Fachbereich zuständig?
  4. Welche Massnahmen wird die Regierung im Bereich der geriatrischen Leistungen für die nächsten Jahre vorsehen stationär oder auch ambulant?
  5. Wird die demografische Entwicklung einen Einfluss auf die Bedarfsplanung im ambulanten Bereich oder auf den Leistungsauftrag an das Landesspital haben?

 

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Für das Landesspital hat die Akutgeriatrie eine sehr hohe Priorität. Anlässlich der Strategieklausur 2016 hat der Stiftungsrat ein strategisches Projekt, mit dem Ziel der Bedarfsklärung und Planung für ein erweitertes Angebot in der Akutgeriatrie inkl. Palliativmedizin, beschlossen und zum Schwerpunktthema für das Jahr 2017 erklärt. Unterstützt und begleitet wird das LLS dabei von Dr. Olav Rychter, Leiter Geriatrie des KSGR und KSGL.

Es fand bereits ein Austausch mit dem Ministerium für Gesellschaft und der LAK zum Thema statt. Das obgenannte Projekt soll die LAK miteinbeziehen und gegebenenfalls ein kombiniertes geriatrisches Angebot ermöglichen.

Aus Platzgründen ist der Ausbau der Akutgeriatrie und der Palliativmedizin am Landesspital nicht ganz einfach. Deshalb hat der Stiftungsrat parallel zum Aufbau der beiden Angebote einen weiteren strategischen Schwerpunkt für 2017 beschlossen, nämlich einen Masterplan für die infrastrukturellen und baulichen Massnahmen ab 2018.

Zu Frage 2:

Das Landesspital bietet heute ein auf die geriatrische Bevölkerung angepasstes Assessment und eine angepasste stationäre Betreuung. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei immer die Abklärung und Planung der Betreuungs- und Wohnsituation nach dem Spitalaustritt. Dies bedingt eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem Care-Management des Landesspitals und allen Sozialinstitutionen im Land, welche heute bereits bestens etabliert ist. Das Landesspital hat eine spezielle Stelle geschaffen, welche den Patienten, welche nach ihrem Austritt weiterhin Hilfe benötigen, die Patienten zu beraten und die Hilfe zu organisieren.

Die Bedarfsabklärung für weitere Angebote erfolgt im Rahmen eines strategischen Projekts des LLS 2017. Welche Angebote notwendig sind und welcher Form sie erbracht werden können und müssen, wird die daraus folgende Planung des akutgeriatrischen Angebots zeigen.

Zu Frage 3:

Das Landesspital hat heute keinen Geriater mit Facharzttitel angestellt. Dies ist im Rahmen des erwähnten Projekts jedoch geplant. Der Bereich Akutgeriatrie ist heute dem Chefarzt Innere Medizin zugeordnet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es heute nur wenige Ärzte mit einer Fachausbildung in Geriatrie gibt.

Zu Frage 4:

Die Regierung befasst sich laufend mit den Herausforderungen, die sich aus den demographischen Entwicklungen ergeben. Dies fängt bei der nachhaltigen Sicherung der Vorsorgewerke an und geht über viele Bereiche bis zur Sicherstellung einer altersgerechten Infrastruktur oder Angeboten von Betreuung und Pflege. Auch die vorausschauende Planung des Baus neuer Pflegeheime beschäftigt die Regierung regelmässig. Neben strategischen Dokumenten wie der Strategie zur Bewältigung des demographischen Wandels oder der regelmässigen Aktualisierung und Veröffentlichung der Studien zur Bedarfsplanung im ambulanten und stationären Pflegebereich, werden auch im Hintergrund mit viel Einsatz Grundlagen für die besagten Entwicklungen geschaffen. In diesem Zusammenhang ist es angezeigt, den Institutionen und Einrichtungen wie dem Landesspital aber auch der liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe, der Familienhilfe Liechtenstein und der Lebenshilfe Balzers einen Dank auszusprechen für ihren grossen Einsatz. Sie beschäftigen sich in ihren strategischen und operativen Gremien intensiv mit den Herausforderungen des demographischen Wandels und leisten damit einen grossen Beitrag zur Bewältigung der in den nächsten Jahrzehnten absehbaren Veränderungen.

Zu Frage 5:

In der neuesten Studie zur Bedarfsplanung von stationären Einrichtungen wurden erstmals auch Daten zur ambulanten Versorgung erhoben. Diese Studie wird in regelmässigen Abständen wiederholt werden und so wird die Regierung auch im ambulanten Bereich lernen, Prognosen über den künftigen Bedarf anzustellen.

Mit einer immer älter werdenden Bevölkerung steigt auch der Bedarf an spezifischen medizinischen Leistungen. Vor allem im Bereich der Inneren Medizin ist mit einer Zunahme an altersbedingten Erkrankungen zu rechnen. Dieser Herausforderung tritt das Landesspital mit der Planung eines Auf- und Ausbaus der Akutgeriatrie entgegen. Diese Aufgabe kann im Rahmen des bestehenden Leistungsauftrags ausgeführt werden.

Ein stationäres Angebot reicht dafür aber nicht aus. Es braucht eine enge Zusammenarbeit mit allen Akteuren in diesem Bereich, insbesondere mit den Hausärzten, dem Spital, den ambulanten und den stationären Pflegeangeboten.

 

KLEINE ANFRAGEN IM LANDTAG

 

Anfrage des Abg. Herbert Elkuch

Thema: Kita-Subventionierung

Antwort: Regierungsrat Mauro Pedrazzini

Frage:

Die Dienstleistungen der Kitas wird von der Regierung unterschiedlich gewürdigt, welches im Endeffekt eine Ungleichbehandlung der Familien ist. „Volkblatt 18. Juni 2014“ „Eine Arbeitsgruppe der Regierung ist derzeit damit beschäftigt, die vorhandenen finanziellen Mittel bezüglich ihrer Verteilung zu prüfen. Wir wollen eine gerechte Aufteilung, so Pedrazzini.“

Zweieinhalb Jahre später Status quo von damals. Allein der Kita-Verein erhält immer noch pro Jahr CHF 2,27 Mio. und erwirtschaftete dank dieser Subvention im Jahr 2014 und 2015 insgesamt über CHF 187‘000 Gewinn. Der Kita-Verein erhält also mehr als nötig, hingegen drei bewilligte Kitas zusammen circa 60 Plätze erhalten keinen Rappen. Das nicht nachvollziehbare Handeln der Regierung begünstigt auch Eltern mit einem sehr hohen Einkommen, welche beim Kita-Verein einen Kitaplatz erhalten und beglückt sie mit einer Betreuungsunterstützung von CHF 37 für das erste und CHF 59 für das zweite Kind pro Tag. Derweilen einkommensschwache Familien und alleinstehende Mütter, die ihre Kinder in eine nicht subventionierte Kita bringen, keinen Rappen Unterstützung erhalten. Das Ministerium für Soziales ist zuständig.

Meine Fragen dazu:

  1. Steht der vom Landtag im November genehmigte Jahresbeitrag aus Steuereinnahmen für die Familien und Jugendhilfe im nächsten Jahr 2017, oder ab wann steht er allen Familien die in Liechtenstein wohnen für eine vergünstigte Betreuung in allen bewilligten Kitas zur Verfügung oder allenfalls, warum steht nicht allen dasselbe Recht zu?
  2. Falls die Frage 1 mit Nein beantwortet wird und die ausrichteten Jahresbeiträge nicht in einem gleichen Ausmass an alle bewilligten Kitas erfolgt. Wie erklärt die Regierung gegen den verfassungsrechtlich gewährleisteten Gleichbehandlungsgrundsatz, diese nicht zu sanktionierende Ungleichbehandlung, ohne einen sachlich zu rechtfertigten Grund zu haben, diese Ungleichbehandlung fortzusetzen?
  3. Wie viele Franken könnten durch Abschöpfen der beachtlichen Gewinne der letzten beiden Jahre der subventionierten Kitas, zur Unterstützung der Familien an die nichtsubventionierten Kitas ausbezahlt werden und was spricht dagegen?
  4. Wie viele Franken könnten durch die Streichung der Subvention für nicht belegte Kitaplätze und einer Tarifstruktur ähnlich der Stadt St. Gallen, für die nichtsubventionierten Kitas für eine Unterstützung aller Familien freigemacht werden und was spricht dagegen?
  5. Wie viele Familien die im Ausland wohnen, wird mit wie viel Franken Kitaplätze subventioniert im Vergleich dazu, wie viel Familien die in Liechtenstein wohnen, wird der Kitaplatz nicht subventioniert. Danke.

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Die Regierung hat am 29.11.2016 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich unter anderem auch mit der Kita-Finanzierung beschäftigen wird. Ziel dieser Arbeitsgruppe unter den Kitabetreiberinnen ist es bereits für das Jahr 2017 einen gerechten und leistungsbasierten Verteilmechanismus für die für das Jahr 2017 vorgesehenen Budgetmittel zu finden.

Zu Frage 2:

Das Ministerium für Gesellschaft sah sich bei Amtsantritt mit einem Ausbaustop für Einrichtungen ausserhäuslicher Kinderbetreuung konfrontiert. Im gleichen Jahr wurde gleichzeitig mit der Aufhebung des Ausbaustops für Kindertagesstätten und Tagesstrukturen eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, welche Lösungen für das damals und heute noch wirksame Finanzmoratorium erarbeiten sollte. Die Arbeiten der damaligen Arbeitsgruppe führten dann zu einem Vernehmlassungsentwurf, der einen Beitrag zu Finanzierung aus den Mitteln der Familienausgleichskasse vorsah. Zu einem Bericht und Antrag aufgrund dieses Vernehmlassungsentwurfs kam es in Folge aber nicht, da das Ministerium die Initiative der Wirtschaftskammer „Familie und Beruf“ abwartete, da sich diese in Teilen mit demselben Sachverhalt befasste. Der Ausgang der Abstimmung zu dieser Initiative ist bekannt und das Problem der ungerechten Verteilung der staatlichen Mittel weiterhin nicht gelöst.

Im Nachgang zur oben benannten Abstimmung hat das Ministerium für Gesellschaft einen Budgetnachtrag in Höhe von CHF 300‘000 eingereicht, um für das folgende Jahr in Form einer Übergangsfinanzierung für die bisher nicht unterstützten Einrichtungen gewährleisten zu können. Dieser Antrag wurde vom Landtag nicht gutgeheissen.

Um die weiterhin bestehende ungerechte Situation der Finanzierung im Bereich der Kindertagesstätten rasch und pragmatisch zu beheben, soll sich eine in dieser Woche eingesetzte Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kita-Betreiberinnen mit der Neuverteilung der finanziellen Mittel befassen. Ziel ist es, für das Jahr 2017 einen neuen, leistungsbasierten Finanzierungsmechanismus zu finden.

Zu Frage 3:

Die in Antwort zu Frage 1 und 2 erwähnte Arbeitsgruppe wird sich mit einer leistungsbasierten und gerechten Verteilung der staatlichen Mittel befassen. Eine direkte Abschöpfung der Gewinne ist nicht möglich, da es sich um rechtlich eigenständige Vereine handelt. Eine indirekte Abschöpfung von Gewinnen wird mit einer voraussichtlichen Kürzung der Förderbeiträge in den Folgejahren umgesetzt werden.

Zu Frage 4:

Es gibt keine Subventionen für nicht belegte Kitaplätze. Ein Kitaplatz kann mit bis zu drei Kindern belegt werden. Es kann jedoch nicht erwartet werden, dass alle Plätze stets zu hundert Prozent ausgelastet sind, da die Arbeitszeit der entsprechenden Eltern sich selten in idealer Weise ergänzt. Daher ist der Übergang zu einem Finanzierungssystem basierend auf der tatsächlich erbrachten Betreuung zwingend.

Zu Frage 5:

Beim derzeitigen Finanzierungssystem werden angebotene Kita-Plätze pauschal subventioniert. Diese Plätze sind nicht dezidiert an Kinder gekoppelt womit nicht zwischen „Kita-Platz für Liechtensteiner“ und „Kita-Platz für Ausländer“ differenziert werden kann. Differenziert wird jedoch beim Elternbeitrag. Dieser ist für in Liechtenstein wohnhafte Kinder geringer als für Kinder, die im Ausland wohnhaft sind.

Neben einigen Tagesstrukturen bzw. Mittagstischen, die von den Gemeinden finanziert werden, und einer Betriebskita, die vom Betrieb selbst finanziert wird, erhalten drei Kitas keine Subventionen. In diesen drei Kitas werden gemäss den der Regierung vorliegenden Informationen derzeit 64 Kinder betreut, davon 52, die im Inland wohnen.

KLEINE ANFRAGEN IM LANDTAG

Anfrage des Abg. Peter Büchel

Thema: Reserven der Krankenkassen

Antwort: Regierungsrat Mauro Pedrazzini

Frage:

Bekanntlich haben die Krankenkassen Reserven aufgebaut. Diese Reserven fallen bei jeder Krankenkasse unterschiedlich aus. Dies wurde unter anderem in der Debatte vom Juni diesen Jahres bei der Festlegung des Staatsbeitrages an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festgestellt.

Dazu hätte ich folgende Frage:

  1. Wenn nun eine Krankenkasse ihre Tätigkeit in Liechtenstein beendet und sich in die Schweiz zurückzieht, was passiert dann mit den Reserven?
  2. Kann diese Krankenkasse diese Reserven, die bekanntlich aus Prämien und Staatsbeitrag resultieren, mitnehmen?
  3. Wie ist das Verfahren bei einer Beendigung der Geschäftstätigkeit einer Krankenkasse, damit die Versicherten und der Staat keinen Verlust erleiden?

Antwort:

Zu Frage 1:

Wenn eine Krankenkasse ihre Tätigkeit in Liechtenstein beendigt, muss das Geschäft von einer anderen Kasse übernommen werden, an welche die Rückstellungen und Reserven übertragen werden.

Zu Frage 2:

Nein, die Krankenkasse, welche ihre Tätigkeit beendet, kann die Reserven nicht mitnehmen.

Zu Frage 3:

Das Verfahren zur Beendigung der Geschäftstätigkeit ist in Art. 2 Abs. 3a Krankenversicherungsgesetz festgelegt. Beabsichtigt eine Krankenkasse auf die Anerkennung im Fürstentum Liechtenstein zu verzichten, so hat sie dies bei der Regierung schriftlich zu beantragen. Die Regierung genehmigt den Antrag erst, wenn die Krankenkasse eine Vereinbarung abgeschlossen hat, welche neben Anderem auch eine Regelung über die Übertragung von Rückstellungen und Reserven auf eine andere Krankenkasse enthält.

KLEINE ANFRAGEN IM LANDTAG

Anfrage des Abg. Wendelin Lampert

Thema: Tarmed und Höhe Taxpunktwert

Antwort: Regierungsrat Mauro Pedrazzini

Frage:

In der Stellungnahme der Regierung zur 1. Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung, Nr. 91/2015, ging die Regierung davon aus, dass eine überarbeitete Version des Tarmed innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre in der Schweiz eingeführt werde. Deshalb hatte die Regierung vorgesehen, dass die Regierung den Zeitpunkt der TarmedÜbernahme mit Verordnung bestimmen werde.

Der Landtag hat dann anlässlich der zweiten Lesung entschieden, dass Tarmed nicht mittels Verordnungskompetenz der Regierung eingeführt wird, sondern gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des abgeänderten Gesetzes über die Krankenversicherung, also am 1.1.2017.

Zu diesem Sachverhalt bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wird die Schweiz Tarmed 2.0 am 1.1.2017 einführen?
  2. Wann wird die Schweiz Tarmed 2.0 gemäss den aktuellen Prognosen einführen?
  3. Wenn der Landtag Tarmed nicht per 1.1.2017 eingeführt hätte, was würde dies für fehlbare Leistungserbringer bis zur Einführung von Tarmed 2.0 im Lichte der aktuellen Rechtsprechung bedeuten?
  4. Wäre es für die fehlbaren Leistungserbringer tendenziell ein Vor- oder Nachteil gewesen, wenn Tarmed im Jahr 2017 nicht angewendet werden hätte können?
  5. Auf welche Höhe wurde beziehungsweise wird der Taxpunktwert per 1.1.2017 festgelegt?

Antwort:

Zu Frage 1:

Nein. Nach Kündigung des Rahmenvertrages TARMED durch die Verbindung der Spitäler der Schweiz (H+) hat der Bundesrat am 23. November 2016 eine Vereinbarung der Tarifpartner zur Weiterführung der bestehenden Tarifstruktur befristet bis Ende 2017 genehmigt.

Zu Frage 2:

Das ist nicht bekannt. Laut Medienmitteilung des Bundeamtes für Gesundheit sei die Weiterführung der aktuell gültigen Tarifstruktur gemäss Antwort zu Frage 1 eine Übergangslösung, bis ein revidierter Ärztetarif in Kraft tritt. Es ist nach wie vor unbestritten, dass die Tarifstruktur TARMED revidiert werden muss. Da die Tarifpartner bis Ende Oktober 2016 keinen gemeinsam vereinbarten gesamt- oder teilrevidierten Ärztetarif TARMED eingereicht hatten, kündigt das Eidgenössische Departement des Innern an, dem Bundesrat vorzuschlagen, erneut von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch zu machen und seinerseits Anpassungen am TARMED vorzunehmen. Ein Vorschlag soll im ersten Halbjahr 2017 in die Vernehmlassung gegeben werden.

Zu Frage 3:

Wenn Leistungserbringer unwirtschaftlich arbeiten, hat eine Rückforderung durch den Kassenverband im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsverfahrens nach Art. 19 KVG zu erfolgen. Dass Wirtschaftlichkeitsverfahren unabhängig vom TARMED grundsätzlich auch in Liechtenstein wirksam möglich sind, wurde im vergangenen Jahr höchstgerichtlich bestätigt. Für die Sanktionierung fehlbarer Leistungserbringer war nicht in erster Linie ein anderer Tarif das Problem, sondern die gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsverfahren, welche mit der KVG-Revision stark verbessert wurden. Der TARMED wird die Verfahren erleichtern, die wirkungsvollste Veränderung im Rahmen der KVG-Revision in diesem Zusammenhang ist aber die klare Regelung des statistischen Verfahrens bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Zu Frage 4:

Wie ausgeführt, sind klare Regelungen im Bereich der Wirtschaftlichkeitsverfahren in diesem Zusammenhang der grösste Fortschritt. Die Einführung des TARMED wird die Verfahren aber in ihrer Durchführung erleichtern.

Zu Frage 5:

In den letzten Jahren wurden diverse Massnahmen ergriffen, um die Preise im Gesundheitswesen auf Schweizer Niveau zu bringen. Nach mehreren Anpassungen des Tarifs wurde im Jahr 2014 ein Preisvergleich zwischen dem liechtensteinischen Arzttarif und dem TARMED durchgeführt. Der Vergleich, dessen Ergebnis auch vom Kassenverband und der Ärztekammer mitgetragen wurde, zeigte, dass die Preise für ambulante ärztliche Leistungen sich auf dem Niveau des Kantons St. Gallen befinden. Daraus muss geschlossen werden, dass ein Taxpunktwert, der über demjenigen des Kantons St. Gallen liegt, zu einer Preiserhöhung führen würde, was nicht sachgerecht wäre. Derzeit gilt in allen Ostschweizer Kantonen ein Taxpunktwert von CHF 0.83. Die Regierung wird den Taxpunktwert noch in diesem Jahr festlegen.