Ärztekammer: Rechnung ab 1.1.2017 direkt an den Patienten

 

Medienmitteilung vom 30. Dezember 2016 der Liechtensteiner Ärzteschaft

 „Wortbruch durch Liechtensteinischen Krankenkassenverband bezüglich Kostenübernahme – freie Arztwahl für Bevölkerung ab 1.1.2017

Eschen, 30.12.2016 – Wie bereits bekannt ist, haben die liechtensteinischen Ärzte Mitte Dezember dar-über informiert, die schwerwiegenden Eingriffe des Ministeriums für Gesellschaft in die ärztliche Be-handlungs- und Therapiefreiheit im Rahmen der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung (KVV) nicht zu akzeptieren. In der Folge werden die liechtensteinischen Ärzte (mit zwei Ausnahmen) nicht mehr im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein. Somit gilt in Liechtenstein ab 1.1.2017 die freie Arztwahl. Die Patienten erhalten ab 1.1.2017 die Arztrechnung auf Berechnungsbasis des liechtensteinischen Arzttarifs zur Bezahlung, die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse ist nicht mehr möglich.

Wortbruch LKV

Eine in Aussicht gestellte direkte Abrechnung mit den Krankenkassen wird durch den Wortbruch des Krankenkassenverbands (LKV) verunmöglicht. Dieser hatte in ganzseitigen Zeitungsinseraten der Bevölkerung versprochen, die Kostenübernahme für ärztliche Leistungen zu garantieren. Daraufhin haben die liechtensteinischen Ärzte angeboten, die Rechnungslegung weiterhin direkt mit der Krankenkasse abzuwickeln. Leider hält sich der LKV nicht an dieses öffentlich gegebene Versprechen. In einem Antwort-schreiben zur Bestätigung der Kostenübernahme an die Liechtensteinische Ärztekammer beharrt der LKV an seiner Haltung, dass Leistungen nur im Rahmen von gültigen OKP-Verträgen und bei Abrechnung auf Basis des Tarifsystems Tarmed bezahlt werden.

Darüber hinaus impliziert das Schreiben des LKV, dass die neuen Bedingungen für den OKP-Vertrag akzeptiert würden, wenn die Ärzte ihre Rechnungen auf Basis Tarmed fakturieren. Unter diesen Bedingungen ist zum jetzigen Zeitpunkt auch eine Abrechnung auf Basis Tarmed seitens der Ärzteschaft undenkbar.

Die liechtensteinischen Ärzte bedauern diesen Wortbruch des LKV, der zur Mehraufwand für den Patienten führen wird und empfehlen der Bevölkerung, ihre zuständige Krankenkasse bezüglich der Kostenrückerstattung zu kontaktieren.“