Wohin gehört das Finanzergebnis des Staates?

Der Streit um des Kaisers Bart

Gehören die Zinserträge der vom Staat an den Finanzmärkten angelegten Kapitalien nun in die Erfolgsrechnung oder nicht. Da scheiden sich in diesen Wahlzeiten die Geister. Für die VU gehört das Finanzergebnis nicht in die Staatsrechnung, für Regierungschef und Finanzminister Adrian Hasler und die FBP wohl.

Deshalb spricht die VU und ihre Organe (Vaterland und LIE-WO) von „betrieblichem Defizit“, während die FBP und deren Organ „Volksblatt“ die Sanierung des Staatshaushalts als „abgeschossen“ betrachtet.

Nun: Vergleichen wir den Staatshaushalt mit dem Familienhaushalt. Beispiel: Ein Ehepaar, bei dem die Gattin Teilzeit arbeitet,  verdient zusammen jährlich 100.000 Franken. Im Verlaufe der Jahre haben die Eheleute 50‘000 Franken angespart. Das Geld wurde vor einigen Jahren z.B. in Obligationen (5%) angelegt. Das ergibt einen jährlichen Zins von CHF 2‘500. Darf das Ehepaar nun diese CHF 2‘500 Franken zum Finanzergebnis (sprich Jahresgehalt) dazurechnen oder nicht? Wenn nicht, wohin gehört dann das Geld?

Wir nehmen an, es gehört zum Jahreseinkommen der Eheleute. Und gerade diesen Punkt  spricht die VU und deren Organe dem Regierungschef ab, weil es nicht in die Wahlzeit passt. Ein Streit um des Kaisers Bart.