OKP-Prämien sinken 2017 durchschnittlich um 7.2%

In der Juni-Session des Landtages hatte Regierungsrat Mauro Pedrazzini u.a. auch eine Kleine Anfrage von Landtags-Vizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz zur Besetzung des AHV-Verwaltungsrates zu beantworten.

Die KVG-Revision zeigt offensichtlich erste Wirkungen: Die durchschnittliche Prämiensenkung beträgt 7.2%. Der Arbeitgeberbeitrag an die OKP für Erwachsene beträgt ab 1. Januar 2017 CHF 158.50 monatlich.

Die Krankenkassen haben beim Amt für Gesundheit fristgerecht ihre Budgets für das Geschäftsjahr 2017 zusammen mit den geplanten Änderungen der Beiträge der Versicherten (Prämien) eingereicht. Das Amt für Gesundheit hat die Budgets sowie die geplanten Prämien für 2017 der einzelnen Kassen auf deren Plausibilität geprüft und keinen Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen festgestellt. Die durchschnittliche, im Verhältnis zur jeweiligen Versichertenanzahl gewichtete Prämiensenkung im Jahr 2017 liegt für die Prämie mit Unfalldeckung und gesetzlicher Kostenbeteiligung bei 7.2%. Die Durchschnittsprämie mit Unfalldeckung für Erwachsene beträgt im Jahr 2017 monatlich CHF 338. Sie liegt damit um CHF 26 pro Monat oder CHF 313 pro Jahr unter der Durchschnittsprämie des Vorjahres. Die Durchschnittsprämie ohne Unfalldeckung sinkt 2017 von CHF 347 auf CHF 322, das ist eine Senkung um 7.3% oder um CHF 25 pro Monat.

Der Arbeitgeberbeitrag entspricht der Hälfte des Landesdurchschnitts der Prämien mit Berücksichtigung der gesetzlichen und der freiwillig höheren Kostenbeteiligungen. Der Arbeitgeberbeitrag beläuft sich auf CHF 158.50 für Erwachsene. Bei Jugendlichen beträgt er die Hälfte davon und somit CHF 79.25. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2017.

Gründe für die Prämienentwicklung

Der Landtag hat im Juni dieses Jahres beschlossen, den Staatsbeitrag an die übrigen Versicherten (Erwachsene) für 2017 unverändert beim Vorjahresbetrag von CHF 33 Mio. zu belassen. Wie auch in den vergangenen Jahren bleibt der Staatsbeitrag damit stabil.

Besonderen Einfluss auf die Prämie 2017 hat die Änderung der gesetzlichen Kostenbeteiligung. Diese wurde im Zuge der jüngsten KVG-Revision mit Wirksamkeit ab dem 1. Januar 2017 erhöht. Zugleich wurden die Möglichkeiten einer freiwillig höheren Kostenbeteiligung ausgebaut. Damit soll die Eigenverantwortung der Versicherten gesteigert werden. Die zu erwartenden höheren Erträge aus Kostenbeteiligungen bewirken nun wie angekündigt tiefere Prämien.

Durchwegs niedrigere Prämien als in der Schweiz

Die durchschnittliche Prämie in Liechtenstein mit Unfalldeckung lag 2016 um CHF 770 pro Jahr unter jener der Schweiz. Die Schweizer Prämien für 2017 liegen zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor, da sie zeitgleich durch das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) kommuniziert werden. Während die Prämien in Liechtenstein sinken, wird für die Schweiz mit einem neuerlichen Anstieg gerechnet. Unsere Nachbarn werden somit wie bisher tiefer in die Tasche greifen müssen, wobei in der Schweiz die Prämien nicht durch einen Staatsbeitrag an die Kassen subventioniert werden. Im Gegensatz zur Schweiz sind in Liechtenstein Kinder vollständig von der Krankenkassenprämie befreit. Kinder und Jugendliche zahlen ausserdem in Liechtenstein keine Kostenbeteiligung, so dass für Familien im Vergleich eine zusätzliche Entlastung besteht.