800 Wohnungen stehen in Liechtenstein leer!

In Liechtenstein stehen derzeit 800 Wohnungen leer.

 

Im Mai dieses Jahres hat der Landtag wichtige Erleichterungen bezüglich des Gesetzes über die Personenfreizügigkeit (PFZG) beschlossen. Die Neuerungen sind nach Ablauf der Referendumsfrist am 1. August 2016, also vor knapp zwei Wochen, in Kraft getreten.

Freuen dürfen sich u.a. alle Frauen und Männer im Land, die mit einem ausländischen Lebenspartner liiert und mindestens 21 Jahre alt sind. Denn die Wartefrist für den Nachzug des oder der Partnerin ins Land beträgt neu nur noch drei (statt fünf) Jahre. Die Erleichterungen gelten auch für „faktische Lebenspartner“ (Originaltext PFZG), soweit sie Schweizer oder EWR-Bürger sind. Der Europäische Wirtschaftsraum umfasst (ausser der Schweiz) alle 31 EU/EWR-Staaten von Belgien bis Zypern!

Die neuen Gesetzesbestimmungen, die offiziell nicht kommuniziert wurden (warum wohl?) werden neue Begierden wecken. Das „Liechtensteiner Vaterland“ (Ausgabe vom 30. Juli 2016, Seiten 1 und 5) hat sie bereits angesprochen: Das Baugewerbe leidet unter einer Flaute „wie schon lange nicht mehr“ und „800 Wohnungen stehen leer“.

Bezüglich des Fachkräftemangels im Gastgewerbe lässt sich ein Branchenvertreter mit den Worten zitieren: „Man politisiert am Markt vorbei“. Nicht ganz überraschend ist die Feststellung (im erwähnten ‚Vaterland-‚Beitrag), dass sich die Industrie- und Handelskammer „schon mehrfach für eine moderate Öffnung“ ausgesprochen“ habe.

Die magische Grenze von einem Drittel des zulässigen Ausländerbestandes wurde bereits Ende 2015 überschritten (34 %). – Soll dem Leerbestand von 800 (meist neu erbauten) Wohnungen und Büros künftig mit der Öffnung der Grenzen für mehr ausländische Mitbürger begegnet werden? Sind wir am Ende des politischen Lateins angekommen?