Wahlrecht für Auslandsliechtensteiner: Regierung verabschiedet neuen Vorschlag

Die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Auslandliechtensteiner war in den letzten 20 Jahren immer wieder Gegenstand von politischen Vorstössen und Meinungsbekundungen verschiedener Seiten. Nun hat die Regierung einen neuen Vorschlag verabschiedet – basierend auf dem VU-FL-Modell der „potenziellen Betroffenheit“.
Konkret will die Regierung das Stimm- und aktive Wahlrecht für Auslandliechtensteiner an die Voraussetzung eines früheren fünfjährigen Inlandwohnsitzes knüpfen. Ein Eintrag ins Stimmregister soll dabei nur über Anmeldung bei der Heimatgemeinde erfolgen, wobei die Wirkung des Eintrags zeitlich befristet wäre. Die Regierung schlägt eine Frist von zehn Jahren mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere fünf Jahre vor. „Die Befristung des Stimmrechts erscheint sachgerecht, da die enge Beziehung zum Land und die Vertrautheit mit den liechtensteinischen Verhältnissen naturgemäss mit zunehmender Dauer der Landesabwesenheit abnehmen“, schreibt die Regierung in einer Aussendung.
Dreiviertelmehrheit ist notwendig
Neben einer Änderung des Volksrechtegesetzes bedingt eine Neuregelung der geltenden Rechtslage auch eine Verfassungsänderung. Für eine solche Änderung ist auf Seiten des Landtags Einstimmigkeit der anwesenden Mitglieder oder eine Dreiviertelmehrheit an zwei aufeinanderfolgenden Landtagssitzungen erforderlich. Der Landtag wird den Bericht und Antrag voraussichtlich in seiner Sitzung im November erstmalig behandeln.